Niedersachsen. Das Niedersächsische Innenministerium hat heute einen Erlass herausgegeben, in dem der Umgang im Zusammenhang mit dem Tragen von Davidsternen oder an diese angelehnte Symbole auf Versammlungen geregelt ist. In der Vergangenheit kam es auf Versammlungen immer wieder vor, dass Teilnehmer ihre Meinung auch durch das Präsentieren von gelben Davidstern-Symbolen, die den Schriftzug "ungeimpft" aufwiesen, zum Ausdruck gebracht haben. Die Polizeidirektionen und die Versammlungsbehörden wurden angewiesen, das Tragen dieser Symbole konsequent zu unterbinden und bei derartigen Vorkommnissen entsprechende Strafverfahren einzuleiten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Innenministeriums hervor.
Die Polizei sowie die unteren Versammlungsbehörden wurden bereits vor knapp zwei Jahren durch das Landespolizeipräsidium hinsichtlich des diesbezüglichen Umgangs sensibilisiert. Sie wurden gebeten, das Innenministerium frühzeitig zu unterrichten, falls erkennbar ist, dass bei einer Demonstration in Niedersachsen ebenfalls mit dem Tragen derartiger Davidstern-Symbole gerechnet werden muss. Inzwischen haben auch verschiedene Gerichte entschieden, dass solche Symbole als Volksverhetzung strafbar sein können.
Tragen ist strafbar
Das Tragen von Davidsternen oder an den Davidstern angelehnte ähnliche Symbole mit entsprechenden Aufschriften wie etwa "ungeimpft" oder "impfen macht frei" kann den Straftatbestand der Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen erfüllen, denn durch solche Darstellungen würden die aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus grundsätzlich mit der systematisch durchgeführten Verfolgung und Tötung der Juden im Dritten Reich auf eine Stufe gestellt.
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