Davidsterne bei Versammlungen: Land erlässt Hinweise an Polizei und Behörden

Pistorius: "Demonstrierende, die derartige Symbole verwenden, haben den Bereich der legitimen Meinungsäußerung auf unerträgliche Weise verlassen.“

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Das Niedersächsische Innenministerium hat heute einen Erlass herausgegeben, in dem der Umgang im Zusammenhang mit dem Tragen von Davidsternen oder an diese angelehnte Symbole auf Versammlungen geregelt ist. In der Vergangenheit kam es auf Versammlungen immer wieder vor, dass Teilnehmer ihre Meinung auch durch das Präsentieren von gelben Davidstern-Symbolen, die den Schriftzug "ungeimpft" aufwiesen, zum Ausdruck gebracht haben. Die Polizeidirektionen und die Versammlungsbehörden wurden angewiesen, das Tragen dieser Symbole konsequent zu unterbinden und bei derartigen Vorkommnissen entsprechende Strafverfahren einzuleiten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Innenministeriums hervor.


Die Polizei sowie die unteren Versammlungsbehörden wurden bereits vor knapp zwei Jahren durch das Landespolizeipräsidium hinsichtlich des diesbezüglichen Umgangs sensibilisiert. Sie wurden gebeten, das Innenministerium frühzeitig zu unterrichten, falls erkennbar ist, dass bei einer Demonstration in Niedersachsen ebenfalls mit dem Tragen derartiger Davidstern-Symbole gerechnet werden muss. Inzwischen haben auch verschiedene Gerichte entschieden, dass solche Symbole als Volksverhetzung strafbar sein können.


Der Niedersächsische Innenminister, Boris Pistorius, sagt zu dem Erlass: "Es ist zutiefst verwerflich, dass einige Wenige die heutige Situation mit der Situation derer vergleichen, die durch die Nationalsozialisten brutal ermordet wurden. Demonstrierende, die derartige Symbole verwenden, haben den Bereich der legitimen Meinungsäußerung auf unerträgliche Weise verlassen, verharmlosen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und verachten deren Millionen Opfer. Damit werden die Grenzen der grundrechtlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit eindeutig überschritten. Aus dem Grund habe ich heute die Polizeidirektionen sowie die Versammlungsbehörden angewiesen, dass das Tragen derartiger Symbole konsequent zu unterbinden und strafrechtlich mit allen Mitteln zu verfolgen ist. Es gilt nun einmal mehr, unsere Demokratie vor solche Aktionen und diesem Gedankengut zu schützen.“

Tragen ist strafbar


Das Tragen von Davidsternen oder an den Davidstern angelehnte ähnliche Symbole mit entsprechenden Aufschriften wie etwa "ungeimpft" oder "impfen macht frei" kann den Straftatbestand der Verharmlosung von unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen erfüllen, denn durch solche Darstellungen würden die aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus grundsätzlich mit der systematisch durchgeführten Verfolgung und Tötung der Juden im Dritten Reich auf eine Stufe gestellt.


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