Gefahr reduzieren: Stadt verbietet offene Feuer

Um die Brandgefahr zu reduzieren verbietet die Stadt Gifhorn auch das Abbrennen von privaten Oster- sowie Lagerfeuern. Das Verbrennen von Grünschnitt ist ohnehin verboten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Die Stadt hat eine Ordnungsverfügung erlassen, die jegliches offene Feuer in Gifhorn und den Ortsteilen untersagt. Damit ist jede Form von privatem Osterfeuer verboten, dasselbe gilt für Lagerfeuer - im privaten Umfeld und in der Natur. Mit dieser Ordnungsverfügung soll die Brandgefahr reduziert werden, sodass die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ihre Kräfte auf die derzeit wichtigen und notwendigen Einsätze konzentrieren können und das Ansteckungsrisiko für alle Hilfsorganisationen so gering wie möglich gehalten wird. Dies teilt die Stadt Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.


Das Ordnungsamt werde insbesondere während der Osterfeiertage Kontrollfahrten durchführen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Auch wenn das Anzünden von Feuerkörben und Feuerschalen nicht verboten ist, appelliert die Leiterin des Fachbereichs Ordnung, Babette Kutrib, doch ganz eindringlich an alle Gifhornerinnen und Gifhorner, darauf freiwillig zu verzichten, solange die Corona-Krise anhält. „Wir müssen unter allen Umständen vermeiden, dass die Feuerwehren zu Einsätzen ausrücken müssen, die vermeidbar gewesen wären. Hier geht es um die Sicherheit von uns allen.“ Vor einer Woche habe die Freiwillige Feuerwehr bereits zweimal ausrücken müssen, weil die Nutzung von Feuerschalen außer Kontrolle geraten war.

In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt noch einmal darauf hin, dass es in ganz Niedersachsen grundsätzlich verboten ist, Grünschnitt und Gartenabfälle zu verbrennen. Vielmehr müsse der Grünabfall entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder der Kompostierung zugeführt werden.


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