Wolfsburger Straße: Nach Sanierung wieder Tempo 70?

Ein schalltechnisches Gutachten liegt jetzt vor. Die Stadt spricht eine klare Empfehlung aus.

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Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Die Wolfsburger Straße ist in Gifhorn eine wichtige Ost-West-Achse, die die Braunschweiger Straße mit der Tangente (Kreisstraße nach Wolfsburg) verbindet. Seit geraumer Zeit gilt hier Tempo 50, da die Straße in einem schlechten Zustand ist und es dadurch auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohner kommen kann. Doch die Sanierung des Asphalts soll voraussichtlich noch in diesem Sommer erfolgen. Wie es danach weiter geht, wird kommende Woche im städtischen Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr beraten. Ein aktuelles Schallgutachten liegt jetzt vor.



Mit dem Haushalt 2021 wurde beschlossen, zur Verkehrslärmsituation an der Wolfsburger Straße ein schalltechnisches Gutachten erstellen zu lassen, um zu überprüfen, welche Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden können. Dieses Gutachten liegt jetzt vor. Unter Berücksichtigung der gängigen Regelwerke und Normen kommt man zu dem Schluss, dass nach der Sanierung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr erforderlich ist.

Derzeit Grenzwert überschritten


Im Rahmen des Gutachtens wurde der Ist-Zustand ermittelt. In einigen wenigen Teilbereichen sei demnach der Grenzwert aktuell überschritten. Daher wurden Schallausbreitungskarten für den Zustand nach der Deckensanierung bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h und bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h erstellt, um zu ermitteln, was durch diese Maßnahmen an Verbesserungen erreicht werden kann. Als Material für die Fahrbahn wurde hierbei der auch tatsächlich zur Anwendung kommende Asphaltbeton angesetzt. Dieser stelle sowohl technisch als auch im Hinblick auf Lärmemissionen das bestmögliche Material für die Wolfsburger Straße dar.

Als Ergebnis des Gutachtens sei festzustellen, dass nach der Fahrbahnsanierung bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h eine wesentliche Reduzierung von bis zu 5dB(A) erreicht wird. Dies entspreche einer rechnerischen Reduzierung der Verkehrsbelastung um rund 65 Prozent. Damit seien dann die Sanierungsgrenzwerte im gesamten Untersuchungsbereich entlang der Wolfsburger Straße deutlich unterschritten. Eine Geschwindigkeitsreduzierung werde hier nicht als angemessen erachtet.

Geschwindigkeitsreduzierung nicht angemessen


In den vergleichbaren Situationen an der B188 sei die Stadt ebenfalls zu der Überzeugung gelangt, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung nach der Straßenverkehrsordnung unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Abwägung der Belange des Immissionsschutzes und der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres außerhalb der Ortsdurchfahrt nicht angemessen sei. Unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung im gesamten Stadtgebiet werde die Lärmminderung, die durch die Deckenerneuerung erreicht wird, als angemessen erachtet, um entlang der Wolfsburger Straße gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Der Verwaltungsausschuss trifft in dieser Sache die Entscheidung.


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