Klimaschutzmanagement: 227.490 Euro für Goslar

Die Stadt kann dank der Bewilligung eine Personalstelle zeitnah ausschreiben.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Stadt Goslar bekommt eine finanzielle Förderung für eine Personalstelle zum kommunalen Klimaschutzmanagement (KSM). Am Montag ging der Zuwendungsbescheid ein. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat eine Summe von 227.490 Euro verteilt auf einen Förderzeitraum von drei Jahren aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative bewilligt. Das entspricht einer Förderquote von 100 Prozent, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt am Mittwoch hervorgeht.



Die Verwaltung hatte im Mai mit Unterstützung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig den Antrag auf Förderung einer Personalstelle für die Umsetzung des Masterplans "100 Prozent Klimaschutz Großraum Braunschweig“ im Wirkungsbereich der Stadt Goslar eingereicht. Die Stadt Goslar unterstütze die Umsetzung dieses Masterplans und die darin formulierten Klimaschutzziele. So sollen in Anlehnung an den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gesenkt und der Endenergieverbrauch gegenüber dem Jahr 1990 halbiert werden. Perspektivisch sollen 100 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden.

Themenschwerpunkte des KSM in Goslar seien nach Abstimmung von Politik und Verwaltung zum einen die Stärkung der klimafreundlichen Mobilität, das Energiemanagement in eigenen Liegenschaften sowie Klimaschutz innerhalb der direkten Zuständigkeit der Verwaltung. Ebenso gehörten der Ausbau und die Stärkung der erneuerbaren Energien dazu. Die Zivilbevölkerung solle eingebunden und das Engagement der Bürgerschaft gefördert werden. Auf Grundlage der Bewilligung könne die Stelle nun zeitnah ausgeschrieben und zum Anfang des Jahres 2022 besetzt werden. Die Förderung des KSM erfolgt über die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums. Förderfähig sind Personalausgaben, Kosten für Dienstreisen, Sachkosten sowie projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung. Des Weiteren kann eine ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahme mit einer Förderung von bis zu 200.000 Euro beantragt werden.


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