Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen: 62-Jährige vor Gericht


Menschenhandel und ausbeuterische Zuhälterei zu Lasten schwarzafrikanischer Zwangsprostituierter werden der Angeklagten zur Last gelegt. Symbolfoto: pixabay
Menschenhandel und ausbeuterische Zuhälterei zu Lasten schwarzafrikanischer Zwangsprostituierter werden der Angeklagten zur Last gelegt. Symbolfoto: pixabay

Braunschweig/Bad Harzburg. Menschenhandel und ausbeuterische Zuhälterei in zwei Fällen werden einer 62-jährigen Frau vorgeworfen, die sich ab Montag dafür vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten muss. Die Taten sollen sich im Juni 2017 in Bad Harzburg ereignet haben. Das teilt das Landgericht mit.


Der Angeklagten wird vorgeworfen, in ganz Deutschland für schwarzafrikanische Zwangsprostituierte Wohnungen angemietet und die Frauen zur Fortführung der Prostitutionstätigkeit gedrängt zu haben. Die Frauen mussten der Angeklagten 50 Prozent ihres Freierlohns für Miete, Werbung und eigene Lebensunterhaltung abgeben. Die heute 62-Jährige soll ferner gewusst haben, dass die jungen Frauen zuvor unter falschen Versprechungen aus Nigeria nach Deutschland gelockt, ihnen in Deutschland ihre Papiere abgenommen und sie unter Verwendung eines speziellen Voodoo-Zaubers psychisch zur Prostitutionsausübung gezwungen worden waren.

Die Frauen mussten nach der Anklage an den die sogenannten „Madames“ die restlichen 50 Prozent ihres Freierlohns abzüglich geringfügiger Eigenbehalte abführen, was der Angeklagten ebenfalls bekannt gewesen sein soll. Bei den „Madames“ soll es sich um die Frauen handeln, die die Verbringung und Ersteinführung der schwarzafrikanischen Frauen in die Prostitution durchgeführt hatten.

Die Angeklagte soll Wohnungen für die Zwangsprostituierten angemeldet haben


Konkret wird der Angeklagten zur Last gelegt, am 18. Juni 2017 eine 60 Quadratmeter große Wohnung in Bad Harzburg angemietet und bis zum 28. Juni 2017 den zwei als Nebenklägerinnen am Verfahren beteiligten jungen Frauen zur Prostitutionsausübung zur Verfügung gestellt zu haben. Parallel dazu soll die Angeklagte unter einem Pseudonym Werbeanzeige zur Durchführung von Sexualkontakten mit den beiden Frauen geschaltet haben. In der Wohnung sollen die beiden Frauen jeweils täglich zwischen drei und fünf Freier bedient haben, die ausschließlich über die Angeklagte vermittelt worden sein sollen. Der Stundenlohn habe laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zwischen 80 und 100 Euro gelegen und soll von der Angeklagten direkt abkassiert worden sein.

Die beiden jungen Frauen wurden am 28. Juni 2017 bei einer polizeilichen Kontrolle in der Bordellwohnung aufgegriffen.

Fortsetzungstermine sind für den 4., 5. und 11. Juni angesetzt.


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