Streckenabschnitt Langelsheim/Kunigunde: Höchstgeschwindigkeit gilt bis April

Ein Leser hatte bei unserer Redaktion nachgefragt, bis wann das Tempolimit gelte. Hier folgt die Antwort der zuständigen Behörde.

von Kathrin Kühn


Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Langelsheim/Kunigunde. Eine Leseranfrage erreichte unsere Redaktion. Der Leser fragte nach, wie lange die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf dem ersten fertiggestellten Streckenabschnitt zwischen Langelsheim und Kunigunde gelte. Daraufhin hakte regionalHeute.de bei der Niedersächsischen Landebehörde für Straßenbau und Verkehr nach.


Die Antwort der Behörde:

"Der fertiggestellte Bauabschnitt zwischen Langelsheim und Kunigunde wurde vorerst mit den Verkehrszeichen „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ und „Schleuder- oder Rutschgefahr“ versehen, da aufgrund der Fertigstellung des Bauabschnittes im Winter die Messung der Griffigkeit nicht mehr möglich war und somit nicht gewährleistet werden kann, dass die Griffigkeit auf der neuen Decke ausreichend ist.

Eine Messung der Griffigkeit ist erst bei einer Luft- und Fahrbahntemperatur von min. 5 Grad Celsius zulässig. Dies ist aufgrund der unbeständigen kalten Wetterlage im Winter leider nicht möglich. Die Messungen können somit wahrscheinlich frühestens Ende März durchgeführt werden, so dass voraussichtlich im April die Beschilderung entsprechend der dann vorliegenden Ergebnisse angepasst werden kann."


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