Tiermessies treiben auch in unserem Kreis ihr Unwesen

von Frederick Becker


Tierhortung kommt auch bei uns vor. Symbolfoto: Max Förster
Tierhortung kommt auch bei uns vor. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster

Goslar/Salzgitter. Tierhortung, das krankhafte Sammeln und Halten von Haustieren, sorgt, wenn sie ans Licht der Öffentlichkeit kommt, für Entsetzten. Denn die Tiere leben meist im Elend. Auch die Mitarbeiter des für Goslar und Salzgitter zuständigen Veterinäramtes haben mit solchen Fällen zu tun - und der rechtliche Umgang mit den Tiersammlern ist schwierig.


Erst im vergangenen Jahr gab es einen Fall im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Goslar, wie Kreissprecher Michael Weihrich auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilte. Zum Einen wurden, so Weihrich, zu viele Tiere gehalten, zum Anderen trotz eines Verbotes weitere Tiere aufgenommen beziehungsweise aktiv beschafft worden sind.

"Zusätzlich zu diesem Fall werden zurzeit zwei weitere Tierhaltungen aufmerksam beobachtet, in denen zumindest Auffälligkeiten zu erkennen sind, zu ahnende Verstöße jedoch noch nicht vorliegen. Dabei geht es in dem einen Fall um die Haltung möglichst exotischer und in dem anderen Fall um Wildtiere", erklärt Weihrich.

Die Behörden können ein Haltungsverbot aussprechen


Grundsätzlich steht die amtstierärztliche Kontrolle zur Beurteilung der Tierhaltung vor Ort am Anfang möglicher Maßnahmen gegen die schlechte Haltung. "Je nach den dabei erhobenen Befunden ergeben sich die weiteren erforderlichen Handlungsansätze, die um- und durchgesetzt werden müssen, um eine tierschutzgerechte Tierhaltung sicher- beziehungsweise wiederherzustellen", meint Weihrich. Diese Kontrolle erfolgt, das ergaben Recherchen von regionalHeute.de, meist nach einem Hinweis besorgter Nachbarn.

Welche rechtliche Handhabe haben die verantwortlichen Stellen, um die Tiere aus der schlechten Haltung zu befreien? Weihrich: "Das Tierschutzrecht formuliert die Mindestanforderungen an eine akzeptable Tierhaltung. Sollten Mängel bestehen, so sind die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel einzuleiten, die je nach Situation recht unterschiedlich sein können." Sie würden von der Erteilung erforderlicher Auflagen über eine vorläufige Fortnahme der Tiere bis hin zu einer Strafanzeige und einem möglichen Tierhaltungsverbot reichen.


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