Veronika Koch: "Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern"


Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Veronika Koch bei ihrer Rede im Plenarsaal. Foto: Büro Veronika Koch
Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Veronika Koch bei ihrer Rede im Plenarsaal. Foto: Büro Veronika Koch

Helmstedt. Während der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages in der letzten Woche brachte Veronika Koch als verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion einen Entschließungsantrag ein, um die Rechte von Smartphone-Nutzern zu verbessern. Hierzu veröffentlichte das Büro der Landtagsabgeordneten eine Pressemitteilung.


Die Landtagsabgeordnete erklärt zu ihrem Entschließungsantrag:
„Wir investieren zurzeit eine Milliarde Euro in den Ausbau von Glasfaser und LTE in Niedersachsen. In diesem Zusammenhang ist es den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zu erklären, dass sie von der besseren Geschwindigkeit oder Netzabdeckung nicht profitieren können, weil sie an einen anderen Vertrag mit deutlich geringeren Leistungen gebunden sind. Wir wollen uns beim Bund daher für ein Sonderkündigungsrecht stark machen, wenn in ihrem Wohnbereich ein solcher Netzausbau stattfindet. Darüber hinaus wollen wir den Verbraucherschutz von Mobilfunkkunden stärken, indem automatische Vertragsverlängerungen nur noch für maximal drei Monate vereinbart werden können und Verbraucher eine Entschädigung erhalten, wenn ihre vertraglich zugesicherte Maximalgeschwindigkeit nicht erreicht wird.“


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