Landkreis Goslar kontrolliert Badeverbot am Wiedelaher See


Die deutlich sichtbaren Verhaltensregeln auf den Hinweisschildern werden nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern beachtet. Foto: Landkreis Goslar
Die deutlich sichtbaren Verhaltensregeln auf den Hinweisschildern werden nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern beachtet. Foto: Landkreis Goslar | Foto: Landkreis Goslar

Goslar. Bei den hochsommerlichen Temperaturen suchen derzeit viele Menschen eine Abkühlung in Badeanstalten oder den Teichen im Harz. Allerdings ist das Baden nicht an allen Gewässern erlaubt, weil diese zum Beispiel in Trinkwasser- oder auch Naturschutzgebieten liegen. Das teilt der Landkreis Goslar mit.


Am vergangenen Donnerstag kontrollierten Beschäftigte der Kreisverwaltung die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnung „Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel“, in deren Geltungsbereich seit dem 1. Mai 2017 auch der Wiedelaher See liegt. Ziel der Aktion war insbesondere die Aufklärung der anwesenden Personen über den Naturschutz in diesem Bereich sowie die Durchsetzung des geltenden Badeverbots.

Neben dem Baden im See wurden noch weitere Verstöße, wie das Verlassen der Wege, das Zelten und Lagern sowie das freie Laufenlassen von Hunden festgestellt. Bei den vor Ort angetroffenen Personen, die nur zu einem Drittel aus dem Landkreis Goslar kamen, wurden zwar die Personalien festgestellt, allerdings wurde zunächst noch von der Einleitung von Bußgeldverfahren abgesehen.

Sollte die Nichtbeachtung der Verbote, auf die eine Beschilderung deutlich hinweist, bei zukünftigen Kontrollen weiterhin festgestellt werden, werden allerdings Sanktionen geprüft und entsprechende Verfahren eingeleitet.


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