Landtag: CDU bringt Antrag zur Bekämpfung von Clan-Strukturen ein

Angriffe auf Polizisten, wie vor kurzem in Peine, dürften nicht toleriert werden, so Christoph Plett.

CDU-Landtagsabgeordneter Christoph Plett.
CDU-Landtagsabgeordneter Christoph Plett. | Foto: Wahlkreisbüro Christoph Plett

Hannover. „Es ist an der Zeit, hart durchzugreifen und null Toleranz bei der Bekämpfung der Clankriminalität zu zeigen. Wer sich durch Clanstrukturen klar jenseits unserer Gesellschaft positioniert, der darf in Deutschland keine gute Zukunft haben“, erklärte Christian Calderone, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion zur Einbringung des Antrags „Kriminelle Familienclans in Niedersachsen konsequent bekämpfen“. Auch der Peiner CDU-Abgeordnete Christoph Plett unterstützt ein konsequentes Vorgehen gegen Clan-Strukturen in Niedersachsen. Dies berichtet die CDU-Landtagsfraktion.


„Clankriminalität ist nicht nur ein Phänomen großer Städte, auch im ländlichen Raum gibt es Clanfamilien und Clanstrukturen. Und dort, in den Kommunen, beginnt die Bekämpfung der Clankriminalität“, so Calderone. Es fange mit der Ahndung eines Falschparkers, bei der Überprüfung von Schadstoff-Grenzwerten einer Shisha-Bar oder bei der Verfolgung illegaler Autorennen.

„Mit unserem Entschließungsantrag machen wir deutlich, dass der Verfolgungsdruck auf die Clans zunehmen wird: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Verfolgung von Kleinkriminalität, Verfolgung des Sozialleistungsmissbrauchs, Verschärfungen der Vermögensabschöpfung, neue Straftatbestände, gezielte Aufenthaltsbeendigung sind die Mittel, mit denen wir gegen die Clans vorgehen werden“, so der Justizexperte.

"Wir dulden keine Angriffe auf Polizisten"


„Vorfälle wie die Bedrohung einer Polizistin in Peine werden wir nicht dulden. Ein Angriff auf Polizisten ist ein Angriff auf uns alle. Die Clans fordern den Rechtsstaat heraus und diese Clans müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden“, ergänzt der Abgeordnete Christoph Plett.

Die Handlungsoptionen gegen kriminelle Clans müssten ausgenutzt werden. Dazu zähle zum Beispiel Paragraf 13 des Niedersächsischen Polizeigesetzes: „Orte, an den Clankriminalität stattfindet oder an denen Clanstrukturen erkennbar sind, müssen zu gefährlichen Orten erklärt werden, Videoüberwachung zur Prävention und zur Aufklärung muss verstärkt eingesetzt werden“, so Plett weiter. Anlasslose Kontrollen könnten ebenso zur Zurückdrängung der Clankriminalität führen und seien daher verstärkt anzuwenden.


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