Mord-Anklage im Fall der getöteten Krötensammlerin

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| Foto: Anke Donner



Cremlingen/Braunschweig. Im Fall der tödlich verletzten 46-jährigen Krötensammlerin auf der Landesstraße 635 zwischen Cremlingen und Hordorf, im März diesen Jahres (RegionalWolfenbüttel.de berichtete), erhebt die Staatsanwalschaft Braunschweig jetzt Anklage wegen Mordes und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Dies teilte die Staatsanwaltschaft in einer Presseinformation mit.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 14. März 2015 gegen 22 Uhr nach dem Genuss von erheblichen Mengen alkoholischer Getränke die 46-Jährige im fahruntüchtigen Zustand aus Unachtsamkeit mit seinem Auto erfasst und dabei tödlich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau den Unfall überlebt hätte, wenn der Angeschuldigte einen Rettungswagen gerufen und nicht aus Angst vor dem Verlust seiner Fahrerlaubnis vom Tatort geflüchtet wäre.

Lebenslange Haft droht


Der Angeschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er räumt ein, alkoholisiert einen Unfall verursacht zu haben, sei jedoch am Tatabend nach dem Zusammenstoß stark verwirrt gewesen, weshalb er sich nicht wie erforderlich um Hilfe habe bemühen können. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohe dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.


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