Nach OVG-Urteil: Land will rechtssicheres Feuerwerksverbot prüfen

Der entsprechende Paragraph müsse neu gefasst werden. Derweil habe der Bundesrat das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern bestätigt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am heutigen Freitag das Verbot für den Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt (regionalHeute.de berichtete). Die Niedersächsische Landesregierung teilt nun in einer Pressemitteilung mit, dass man prüfen werde, ob durch eine Neufassung des entsprechenden Paragraphen der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter Berücksichtigung der Begründung des Oberverwaltungsgerichts rechtssichere Verbote erreicht werden können.


Zunächst nehme man aber zu Kenntnis, dass nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt ist. Damit werden die entsprechenden Bestimmungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis auf weiteres nicht mehr angewandt.

Bundesrat hat Böllerverkaufsverbot zugestimmt


Allerdings sei neben einer möglichen Neufassung des Paragraphen darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat ebenfalls am heutigen Freitag einer Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zugestimmt habe, durch die eine Abgabe von Feuerwerk F2 („klassisches Silvesterfeuerwerk und Böller“) an den Verbraucher dieses Jahr nicht zulässig sei.


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