Nach versuchtem Mord an Kind: Schreckliche Details zur Tat

Am Wochenende wurde eine 13-Jährige von einem Mann niedergestochen. Die Staatsanwaltschaft teilte nun weitere Details zu der Messerattacke mit.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Wie die Polizei am gestrigen Montag mitteilte, kam es am Wochenende zu einem versuchten Tötungsdelikt im Wolfsburger Ortsteil Vorsfelde. In einer Wohnung im Mühlenweg hatte ein Mann (18) zwei Personen niedergestochen, eine davon: ein 13-jähriges Mädchen. Es hieß, dass sowohl dem Kind als auch ihrem Freund (ebenfalls 18) lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt worden sind. regionalHeute.de fragte bei der Staatsanwaltschaft nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen.



Nach der Tat sei der mutmaßliche Täter zunächst aus der Wohnung geflohen. Erste Fahndungsmaßnahmen hätten nicht zum Erfolg geführt. Am Folgetag sei der Mann dann auf der Polizeiwache erschienen, um sich zu stellen. Es wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Das Motiv für die Tat und die genauen Umstände sind auch am heutigen Dienstag noch vollkommen unklar, wie die Staatsanwaltschaft berichtet.

Täter und Opfer kannten sich


Die Tat hatte sich gegen 2.50 Uhr in der Wolfsburger Wohnung abgespielt. Das Mädchen selbst sei wohnhaft in Gifhorn. Offensichtlich habe sie dort an diesem Abend aber eine Party besucht. Zu dem gewalttätigen Übergriff sei es erst nach der Fete gekommen. "Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte das Kind heimtückisch töten wollte", erklärt Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Der Haftbefehl gegen den 18-jährigen Täter sei wegen der "besonderen Schwere der Tat" erlassen worden. Die Polizei berichtete zunächst nur allgemein von "Stichverletzungen". Die Staatsanwaltschaft offenbarte nun aber weitere schreckliche Details, so habe das Mädchen schwere lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten. Der Täter muss also direkt auf den Kopf des Mädchens eingestochen haben. Weiterhin heißt es, dass Täter und Opfer miteinander bekannt gewesen waren.

Was genau den Mann zu der Tat bewegt hat, ist nun Teil der laufenden Ermittlungen.


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