Niedersachsen: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist gewachsen

Wie das Landesamt für Statistik anlässlich des heutigen Equal Pay Day mitteilt, sind die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei diesem Trend bereits berücksichtigt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Am heutigen Mittwoch, 6. März, ist der sogenannte Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. 2023 war der Equal Pay Day am 7. März. Allerdings bedeutet dies nicht, dass sich die Lage verbessert hat. Der kalendarisch frühere Termin ist dem Schaltjahr geschuldet.



Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in einer Pressemeldung mitteilt, betrug im Jahr 2023 die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen 18 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich dieser unbereinigte Gender Pay Gap nicht. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2023 in Niedersachsen bei 7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist er um einen Prozentpunkt angestiegen. Der Equal Pay Day orientiert sich am unbereinigten Wert.

4,38 Euro brutto mehr pro Stunde


Frauen hatten in Niedersachsen 2023 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,74 Euro und Männer von 24,12 Euro. Somit verdienten die Männer im Durchschnitt 4,38 Euro brutto pro Stunde mehr als die Frauen.

Strukturelle Unterschiede


Bei dem bereinigten Gender Pay Gap werden jene Merkmale des Verdienstunterschieds herausgerechnet, die auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen sind, dies entspricht 2,79 Euro. Frauen waren häufiger in Berufen und Branchen tätig, die schlechter bezahlt wurden. Dadurch können 1,27 Euro des Verdienstunterschiedes erklärt werden. Zudem arbeiteten Frauen weniger in Führungspositionen und ihr Beschäftigungsumfang war meistens geringer, was mit je 0,46 Euro zum Verdienstunterschied beiträgt.

Weitere erklärende Faktoren für den Verdienstunterschied waren zum Beispiel der Ausbildungsabschluss, das Dienstalter, die Art des Arbeitsvertrages und die Unternehmensgröße. Diese Faktoren erklärten noch einmal 0,60 Euro des unbereinigten Verdienstunterschiedes. Nach der Berechnung der finanziellen Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren verbleibt ein Restbetrag von 1,59 Euro. Dieser entspricht dann dem bereinigten Gender Pay Gap von 7 Prozent. Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht alle verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen.

Nur eingeschränkt vergleichbar


Das LSN weist zudem darauf hin, dass die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar sind, da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethoden zugrunde liegen. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. In den Berichtsjahren 2022 und 2023 handelt es sich dabei um den April.


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