Befreiung von Maskenpflicht: Ausführliches ärztliches Attest ist notwendig

Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, seien diese konkret zu bezeichnen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Peine. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Um dies nachzuweisen und somit von der Maskenpflicht befreit zu werden, müssen Betroffene ein ärztliches Attest mitführen und den Ordnungsbehörden bei Kontrollen vorzeigen. „Diese Atteste müssen eine nachprüfbare Diagnose enthalten. Ein einfacher Dreizeiler vom Arzt reicht keinesfalls aus“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß in einer Pressemitteilung.


Aus dem Attest müsse sich nachvollziehbar ergeben, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Maskenpflicht zu erwarten seien und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, seien diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus müsse erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt sei. „Ein solches Attest ist ein Gesundheitszeugnis. Ein unrichtiges Gesundheitszeugnis auszustellen, ist eine Straftat“, berichtet Laaß.


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