Landkreis Peine passt Teststrategie an: Vorrang bei Testen von symptomatischen Kontaktpersonen

Der Landkreis passt sein Vorgehen den neuen Empfehlungen des RKI an. Damit sollen Labor- und Testkapazitäten geschont werden.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Peine. Der Landkreis Peine berichtet in einer Pressemitteilung, dass er seine Teststrategie an die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 11. November anpasst. Das RKI empfiehlt im Rahmen der Anpassung an die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 und im Hinblick auf die Testkriterien von symptomatischen Personen, insbesondere den Schutz von Risikogruppen, vor allem im Hinblick auf die begrenzten Laborkapazitäten und Testressourcen, in den Vordergrund zu rücken. "Das Vorgehen bei den Kontaktpersonen Gruppe I hat sich geändert. Für diese wird auf jeden Fall eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet. Kontaktpersonen dieser Gruppe ohne Symptome werden nicht automatisch getestet. Dies wird im Einzelfall entschieden. Bei Auftreten von Symptomen sollte natürlich eine Abstrichentnahme erfolgen", erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Für Kontaktpersonen Kategorie II wird keine Quarantäne angeordnet. Ein Abstrich erfolgt nur bei denjenigen, die Symptome aufweisen. Dies gilt auch für Schulen. In Pflegeheimen, Krankenhäusern und Praxen werden weiterhin auch Personen ohne Symptome getestet. Außerdem ist das Klinikum Peine auf der Suche nach zusätzlichem Pflegepersonal für die Betreuung von Covid-19-Patienten und Verdachtsfällen. Der Landkreis erinnert daran, dass Menschen, die unter Quarantäne stehen, keinesfalls das Haus verlassen dürfen, auch nicht zum Gassigehen.


Für Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Praxen gilt weiterhin das bisherige Vorgehen (regelmäßige Testungen auch von asymptomatischen Personen), um die vulnerablen Gruppen zu schützen.

Auch für Schulen gilt, dass der Schutz dieser Gruppen und Risikopatienten eine besondere Priorität hat. Somit ist eine Testung bei symptomatischen Schülern und Schulpersonal notwendig, wenn hinreichende Symptome einer möglichen Covid 19-Erkrankung vorliegen und/oder ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem Infektionsgeschehen oder einer vulnerablen Gruppe besteht.

Der Landkreis Peine weist zudem darauf hin, dass Verstöße gegen die Quarantäne-Anordnung ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. "Es ist Personen in Quarantäne nicht gestattet, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen, auch nicht zum Gassigehen mit dem Hund oder um schnell noch etwas zu besorgen", so Fabian Laaß. Hinweise zur Quarantäne und Tipps zum Umgang damit sind auf der Homepage des Landkreises Peine vorgeschalteten Corona-Seite unter "Wichtige Downloads" zu finden.

Durch die steigenden Fallzahlen, die Auswertung von Corona-Tests und die damit verbundene Kontaktpersonennachverfolgung arbeitet das Gesundheitsamt an der Belastungsgrenze. "Zusätzlich zu den originären 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes sind dort zusätzlich insgesamt weitere 130 Personen zur Bewältigung der dringend notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschäftigt" berichtet der Kreissprecher. Neben Kreisangestellten, die aus anderen Fachdiensten abgeordnet worden seien, seine befristete Stellen geschaffen worden. "Allein für das Bürgertelefon haben wir 50 Kreisbedienstete gefunden, die sich neben ihrer normalen Tätigkeit bereit erklärt haben, als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung zu stehen", so Laaß.

Bedarf an Pflegepersonal zur Betreuung von bestätigten Corona-Fällen und Verdachtsfällen gibt es im Klinikum Peine. "Wir suchen aktuell Menschen mit einer Pflege- oder Medizinausbildung oder einer ähnlichen Eignung (Medizinstudenten, Sanitäter etc). Diese können je nach ihrer zeitlichen Verfügbarkeit befristet eingestellt werden", erklärt Fabian Laaß. Interessenten können sich unter der Telefonnummer 05171/93-1201 melden.

Informationen zur neuen Teststrategie des Robert-Koch-Institutes sind hier zu finden.


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