Rückerstattung der Kita-Gebühren: Auszahlungen beginnen

Für den Bereich der Krippenbetreuung ist die Erstattung aller Beiträge für den Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 bereits abgeschlossen.

Niedersächsische Kommunen erhalten 60,71 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. Auch in der Region profetieren etliche Kommunen von den Fördermitteln.
Niedersächsische Kommunen erhalten 60,71 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. Auch in der Region profetieren etliche Kommunen von den Fördermitteln. | Foto: Pixabay

Peine. Wie der Landkreis Peine am Montag mitteilte, soll ein Teil der Kita-Gebühren an die Eltern zurückerstattet werden. Die Auszahlung der Rückerstattung habe bereits begonnen.


Aktuell lassen die den Landkreis Peine betreffenden Infektionszahlen leider noch keinen Wechsel von der Notbetreuung in den regulären Kita-Betrieb (Szenario B) zu. Auch wenn die Notbetreuung in den Kindertagesstätten aufgrund der hohen Infektionszahlen weiter fortgesetzt werden muss und eine Rückzahlung ursprünglich erst mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebs geplant war, hat der Landkreis bereits jetzt mit der Rückerstattung der gezahlten Beiträge begonnen.

Für den Bereich der Krippenbetreuung ist die Erstattung aller Beiträge für den Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 bereits abgeschlossen. Sofern noch nicht geschehen, werden die Beiträge in den nächsten Tagen gutgeschrieben. In einem nächsten Schritt werdendie Hort- und Kindergartenbeiträge für den Zeitraum von Dezember 2020 bis März 2021 erstattet. Es werde voraussichtlich mehrere Wochen dauern, bis dieser zahlenmäßig weitaus größte Block komplett abgearbeitet ist. Der Landkreis bittet hier um Verständnis.

Im Anschluss daran erfolge die nächste Rückerstattung für die Zeiträume ab März 2021 (Krippe) beziehungsweise April 2021 (Hort- u. Kindergarten). Wie genau diese Zeiträume der Rückerstatungen definiert werden, stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und sei vom weiteren erlauf des Pandemiegeschehens abhängig. Eltern sollen beachten, dass entstandene Guthaben nicht verrechnet, sondern in voller Höhe ersattet werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Christian Hagedorn unter der Telefonnummer 05171 / 49-200) oder Luna Zoä Mascherek unter 05171 / 49-239.


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