Spielhallenüberfall: Fahrer des Fluchtwagens vor Gericht

von Sandra Zecchino


Der Angeklagte soll im Fluchtwagen vor der Spielhalle gewartet haben. Symbolfoto: pixabay
Der Angeklagte soll im Fluchtwagen vor der Spielhalle gewartet haben. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Hildesheim/Peine. Ab dem morgigen Mittwoch muss sich ein heute 36-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Hildesheim wegen besonders schwere räuberische Erpressung, Diebstahl in drei Fällen verantworten. Unter anderem soll er mit einer weiteren Person im November 2017 eine Spielhalle in Peine überfallen haben.


Dabei soll der Angeklagte im Fluchtwagen vor der Spielhalle gewartet haben, während der Mittäter mit einer Waffe, die eventuell auch eine echt aussehende Spielzeugwaffe gewesen sein könnte, von der Angestellten die Herausgabe des Geldes gefordert haben soll. Mit der Beute in Höhe von 738 Euro sollen die beiden geflohen sein.

Bereits vor dieser Tat soll der Angeklagte an verschiedenen Einbrüchen beteiligt gewesen sein. Dabei soll er mit der gleichen Person zusammengearbeitet haben. So sollen die beiden am 3. September in Peine und am 20. September 2017 in Edemissen jeweils eine Bäckerei überfallen haben, wobei in beiden Fällen nichts erbeutet werden konnte. In einem Friseursalon in Peine am 9. September soll en zwei Tresoren mit insgesamt 5.000 Euro erbeutet worden sein.

Der Mittäter wurde bereits in einem früheren Verfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung sowie Diebstahl in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteil. Er tritt nun als Zeuge auf.

Als weiter Verhandlungstermine sind der 7. und der 13. August geplant.

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