Zu viele Unfälle: Polizei kontrolliert den Fahrradverkehr

Für die Polizei steht das Thema "Fahrradfahrende im Straßenverkehr" im Fokus und stellt für das Jahr 2023 einen Schwerpunkt dar.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Peine. Im Stadtgebiet und Landkreis Peine fanden zwischen dem 15. und 17. Mai zwischen 7 und 15 Uhr Verkehrskontrollen statt. Diese betrafen hauptsächlich das Thema Fahrräder im Straßenverkehr. Dies teilte die Polizei mit.



Für die Polizei stehen diese aktuell im Fokus und sind für das Jahr 2023 ein Schwerpunkt. Parallel wurden neben Fehlverhalten von Radfahrern auch Fehlverhalten gegenüber Radfahrenden durch Autofahrer geahndet.

Die Polizei stellt gestiegene Unfallzahlen mit beteiligten Radfahrern fest und führte deshalb die Schwerpunktkontrolle mit überwiegend mobilen Kontrollen durch. Am 17. Mai wurde parallel dazu in der Fußgängerzone ein Informationsstand "Radfahrer im Straßenverkehr" aufgebaut und mit zwei Beamten des Präventionsteams betreut.

Zielrichtung der Kontrollen waren, die Verkehrsteilnehmer auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen, aber auch Verstöße konsequent zu ahnden. Die Polizei wünscht sich eine Verhaltensänderung durch die Kontrollen. Dies soll zu einer Senkung der Unfälle beitragen.

Die Polizei führte auch im Rahmen der dreitägigen Kontrollaktion eine Überwachung der Schulwege durch. Die in diesem Zusammenhang festgestellten Fehlverhalten von Schülern wurden durch verkehrserzieherische Gespräche begleitet.

Fazit der Kontrolle


Die Polizei freut sich über die überwiegend positive Resonanz in der Bevölkerung. Insgesamt konnten 98 Radfahrende kontrolliert werden.

Die Polizei leitete 55 Verkehrsordnungswidrigkeiten ein. Häufige Verstöße waren das Befahren der Fußgängerzone, Fahren auf der falschen Straßenseite, Nichtbenutzen von Radwegen und eine Nutzung eines Mobiltelefons während des Fahrens.

Die Polizei registrierte zwei Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz. In drei Fällen waren die Betriebserlaubnisse bei Autos erloschen und den Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. In einem Fall konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. In 34 Fällen wurden Verkehrsteilnehmer mündlich aufgrund von Verstößen geahndet.


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