WEVG erhöht die Preise für Erdgas ab 1. November

Grund sind die zusätzlichen Erdgas-Umlagen. Mehrkosten von monatlich rund 50 Euro sind bei einem Jahresverbrauch von 14.000 Kilowattstunden zu erwarten.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Die Bundesregierung will mit Einführung von zwei zusätzlichen Erdgas-Umlagen sowie Erhöhung weiterer Umlagen eine stabile Gasversorgung gewährleisten. Auf Industrie- und Haushaltskunden kommen deutliche Mehrkosten zu. Für Salzgitter bedeutet das: Zum 1. November steigen die Erdgaspreise erneut in allen WEVG-Erdgastarifen um 3,86 Cent pro Kilowattstunde netto. Hinzu kommt die dann gültige Umsatzsteuer, bei den temporär gültigen 7 Prozent beläuft sich der Brutto-Betrag auf 4,13 Cent pro Kilowattstunde. Das teilt die WEVG in einer Pressemitteilung mit.



„Bei einem Jahresverbrauch von beispielsweise 14.000 Kilowattstunden für Erdgas bedeuten dies Mehrkosten von etwa 48,18 Euro (inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer) im Monat,“ erläutert Matthias Giffhorn, „die Abgrenzung des Verbrauchs nach alten und neuen Preisen wird die WEVG zeitanteilig vornehmen. Diese Verbrauchsabgrenzung hat sich bewährt und ist sehr zuverlässig.“

Abschläge werden neu berechnet


Die Höhe der monatlichen Abschläge werden durch die WEVG ab dem 30. November den aktuellen Preisen angepasst. Dies sei notwendig, damit die Erdgas-Kunden mit der Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhielten. Die Bestätigung der Abschlagsänderung würden Kunden in Kürze zugeschickt bekommen. Die neuen Preise ab 1. November finden Sie hier.

Durch diese Erdgasbeschaffungsumlage, kurz Gasumlage, sollen ab 1. Oktober die den Großhandelsunternehmen entstehenden Mehrkosten der Gasbeschaffung auf alle Endkunden verteilt werden. „Diese Mehrkosten entstehen, weil die Importeure ausfallende russische Vertragslieferungen teuer am Weltmarkt nachbeschaffen müssen,“ erklärt Rainer Krause, kaufmännischer Geschäftsführer der WEVG, „sie wird voraussichtlich pro Quartal neu berechnet und ist bis zum 1. April 2024 befristet.“

Die Gasspeicherumlage


Zusätzlich wird ab dem 1. Oktober die Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Speicherumlage) gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhoben. Sie wird voraussichtlich halbjährlich neu berechnet und soll bis zum 1. April 2025 gelten. Damit sollen zusätzliche Kosten ausgeglichen werden, die durch die gesetzlich beschlossene Mindestbefüllung der nationalen Gasspeicher entstehen. Matthias Giffhorn, Vertriebsleiter der WEVG, erklärt: „Vorgegeben ist, dass die Speicher zum 1. November einen Füllstand von mindestens 95 Prozent erreicht haben müssen. Aktuell sind es rund 88 Prozent (Stand 15. September).“

Neben Einführung dieser Umlagen wird auch die bestehende Regelenergieumlage beziehungsweise Bilanzierungsumlage zum 1. Oktober 2022 erhöht. Regelenergie, also Gas, wird immer dann eingesetzt, wenn im bundesweit zusammenhängenden Gasnetz das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Auch diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt.

Senkung der Umsatzsteuer


Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch soll nach derzeitigem Stand ab 1. Oktober bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dieser ermäßigte Steuersatz gilt normalerweise für Waren der Grundversorgung wie Lebensmittel und Trinkwasser, auch auf Bücher. Die niedrigere Steuer für Gas soll erhoben werden, solange auch die neue Gasumlage fällig wird. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsabrechnungen der Kunden berücksichtigt.

Insgesamt heißt das für die WEVG als Energieunternehmen, dass die Erdgas-Beschaffungskosten steigen. Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, die aus Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht in den Unternehmen.


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