Asse II: Vorbereitungen für zwei Erkundungsbohrungen beginnen

Dadurch sollen Informationen zur geologischen und hydrogeologischen Situation, zum Aufbau des Deckgebirges und zum Übergangsbereich zum Salzgestein gesammelt werden.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Remlingen. Um die Schachtanlage Asse II weiterhin sicher betreiben und die Rückholung der radioaktiven Abfälle umsetzen zu können, muss die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) noch mehr über den Untergrund erfahren. Nach den 3D-seismischen Messungen Anfang des Jahres wird die BGE von über Tage zwei Erkundungsbohrungen in das Deckgebirge der Asse bohren. Die Vorbereitungen hierfür haben begonnen. Das teilt die BGE in einer Pressemitteilung mit.


Aktuell werden die Bohrplätze für die geplanten Bohrungen so hergerichtet, dass das Bohrgerät sicher aufgestellt werden kann. Zuerst wird der Bohrplatz für die Bohrung R 10 nordwestlich der Schachtanlage Asse II hergerichtet. Die hierfür benötigte Fläche beträgt rund 11.000 Quadratmeter. Zum Vergleich: Dies entspricht ungefähr der Fläche eines Fußballfeldes. Im Anschluss erfolgt die Errichtung des Bohrplatzes für die Bohrung R 11. Diese befindet sich westlich der Schachtanlage im Wald. Die Fläche beträgt rund 5.600 Quadratmeter. Die Bauarbeiten werden jeweils von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr durchgeführt. Die Bohrarbeiten werden voraussichtlich im Oktober 2020 beginnen. Das Ende des Bohr- und Erkundungsprogramms ist für Ende 2021 geplant.

Daten zu grundwasserführenden Schichten erhofft


Durch die übertägigen Erkundungsbohrungen sollen Informationen zur geologischen und hydrogeologischen Situation, zum Aufbau des Deckgebirges und zum Übergangsbereich zum Salzgestein gesammelt werden. Des Weiteren können die Bohrungen Daten zu grundwasserführenden Schichten liefern, die für den Lösungszutritt in die Schachtanlage Asse II von Bedeutung sein könnten. Die Ergebnisse sollen in das geologische und hydrogeologische Modell der Asse einfließen.

Die Bohrungen sind 380 Meter (R 10) und 528 Meter (R 11) lang. Die Erkundungsbohrung R 10 verläuft senkrecht in den Untergrund, während die Erkundungsbohrung R 11 um 10 Grad geneigt gebohrt wird. Die minimalen Abstände zum bestehenden Grubengebäude betragen 260 Meter (R 10) beziehungsweise 167 Meter (R 11). Bedenken, dass die Bohrungen zu einer Zunahme des bestehenden Lösungszutritts führen könnten, teilen das zuständige Landesamt für Bergbau, Geologie und Energie (LBEG) und die BGE nicht: Die Abstände zwischen den Bohrungen und der Schachtanlage bieten ausreichend Sicherheit, so die BGE.


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