DRK informiert über das neue Pflegestärkungsgesetz


Karin Rump (links) und Petra Seidel-Daschke erläuterten die Schautafel über das Pflegestärkungsgesetz. Fotos: DRK
Karin Rump (links) und Petra Seidel-Daschke erläuterten die Schautafel über das Pflegestärkungsgesetz. Fotos: DRK | Foto: DRK



Hornburg. Jüngst fand beim DRK ein Tag der offenen Tür statt, bei dem das DRK unter anderem über das neue Pflegestärkungsgesetz informierte. Das DRK berichtet im Nachfolgenden darüber.

Fast 40 Grad im Schatten zeigte das Thermometer. Die Sonne ließ die überwiegend älteren Besucher sogar unter dem Flachdach eines Unterstandes schwitzen. So war es nicht verwunderlich, dass die Resonanz zum Tag der offenen Tür der DRK-Sozialstation Vorharz Wünsche offen ließ. „Das ist schon bedauerlich, aber bei dieser Hitze meiden nicht wenige ältere Personen das Freie“, sagte Petra Seidel-Daschke, Leiterin der Pflege + Betreuung, einer Tochtergesellschaft des Wolfenbütteler Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), deren 55 Mitarbeiter mehr als 200 hilfsbedürftige Personen aus dem Großraum Hornburg/Schladen ambulant betreuen. Die Besucher probierten jedoch die süßen Köstlichkeiten, die Mitarbeiter der Sozialstation in ihrer Freizeit hergestellt hatten. An einem Infostand klärten Tafeln über das neue Pflegestärkungsgesetz auf. Danach ändert sich laut Seidel-Daschke der Begriff der Pflegebedürftigkeit: „Es werden nicht die körperlichen Mängel berücksichtigt, sondern auch die kognitiven, da in unserer immer älter werdenden Gesellschaft das Problem der Demenz häufiger auftritt.“

Inhalte des neuen Gesetzes


Wenn das Gesetz im Januar kommenden Jahres in Kraft tritt ändern sich laut Seidel-Daschke deshalb auch die Pflegegrade. Dabei betont die Fachbereichsleiterin allerdings ausdrücklich, dass niemand schlechter gestellt werde, sondern mehr Leistungen erhält. Man müsse auch nicht selbst initiativ werden. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade werde automatisch geregelt. Pflegedienstleiterin Karin Rump ergänzte: „Nach den neuen Kriterien ist es auch möglich, Betreuungsentlastungsleitungen in Anspruch zu nehmen. Im Einzelfall werde eine Pflegebedürftige zum Friseur begleitet oder zuhause bei ihrer Freizeitgestaltung betreut. Dafür stehen dem Einzelnen bis zu 125 Euro zur Verfügung.“ Daneben gibt es laut Rump auch die Möglichkeit, die Tagesbetreuung in der DRK-Sozialstation in Anspruch zu nehmen: „Wir haben hier zwei Gruppen zu jeweils zehn Senioren, die nachmittags von 14 bis 18 Uhr von unseren Fachkräften betreut werden.“ Martina Meier und Katrin Hoffmann erzählten übereinstimmend, dass diese Möglichkeit der Betreuung angenommen werde. An einem riesigen Tisch versammelten sich zahlreiche Seniorinnen, die von den Fachkräften aufgefordert wurden, sich an Wortfindungsspielen zu beteiligen. „Wir versuchen auch, über ein Gesprächstraining Neuen die Unsicherheit zu nehmen und in die Gruppe zu integrieren.“ Natürlich gehören auch Singspiele zur Freizeitgestaltung. Dies bewiesen die Senioren gleich lautstark.


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