Landes-GRÜNE wollen klares Ende der Bauprivilegierung für Tierfabriken


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[image=5e1764ac785549ede64cc8a0]Angesichts der in der vergangenen Woche von Agrarminister Lindemann und dem Niedersächsischen Landkreistag vorgelegten Vorschläge für eine Änderung des Baugesetzbuches, um den Bau großer Agrarfabriken zu erschweren, fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Christian Meyer eine landesweit einheitliche und kommunenfreundliche Lösung im Sinne der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

“Es darf nicht mehr sein, dass die kommunale Planungshoheit bei industriellen Mastfabriken mit Hunderttausenden Hühnern oder Tausenden Kühen faktisch ausgehebelt wird. Das gesetzliche Bauprivileg für Massentierhaltungsanlagen muss aufgehoben werden.”

Immer mehr Kommunalparlamente sowie die Bürgerinnen und Bürger wehren sich vor Ort gegen tierquälerische und möglicherweise gesundheitsschädliche Industrieanlagen, die mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts mehr zu tun haben. Die Grünen wollen, dass der in den letzten Jahren von CDU und FDP vorangetriebene Abbau der Bürgerbeteiligung und Umweltschutzstandards bei Megaställen zurückgenommen wird.

Die gestern vorgestellte Idee von Agrarminister Lindemann, die Landkreise ungleich zu behandeln und Mastanlagen nur in Regionen ab einer bestimmten Viehdichte steuern zu können, verschärft nach Ansicht der Grünen jedoch die Probleme vor Ort. Meyer: “Man kann im Lande nicht willkürlich mit zweierlei Maß messen. Im Umfeld des von der Landesregierung gewollten Riesenschlachthofes in Wietze ist eine Tierfabrik dann baurechtlich o.k., in Cloppenburg oder dem Emsland die gleiche Anlage mit Tausenden Tieren allerdings nicht. Jede Tierfabrik hat schädliche Auswirkungen auf die Anwohner und Umwelt.”

Nach Ansicht des grünen Agrarexperten hat der Niedersächsische Landkreistag daher recht, wenn er im Gegensatz zu Minister Lindemann eine landesweit einheitliche Einschränkung der rechtlichen Begünstigung gewerblicher Anlagen fordert. Der Gesetzesvorschlag des Landkreistages greift jedoch nach Ansicht der Landtagsgrünen zu kurz und würde an den Diskussionen vor Ort wenig ändern. Der Landkreistag will erst ab einer Grenze von 85.000 Masthühnern die Privilegierung abschaffen. Die meisten Tierfabriken in Niedersachsen werden jedoch nach Angaben der Grünen knapp unterhalb dieser Grenze errichtet, um eine aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Die Grünen fordern daher in Übereinstimmung mit dem Bündnis “Bauernhöfe statt Agrarfabriken” bereits bei 30.000 Masthühnern, 15.000 Puten und 1.500 Schweinen die Ausschaltung der kommunalen Planungshoheit durch die Privilegierung abzuschaffen. Ab dieser Grenze ist ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Um auch die Unterscheidung zwischen bäuerlicher und gewerblicher Tierhaltung zu verbessern, wollen die Grünen die Verpflichtung, das Futter überwiegend selbst anzubauen, wieder im Baugesetzbuch aufnehmen. Meyer: “Das würde eine regionale, bodengebundene, bäuerlich-artgerechte Landwirtschaft statt Massentierhaltung für den Weltmarkt stärken. Außerdem würden mit dem grünen Vorschlag die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen in Niedersachsen wirksam verbessert, um über Tierfabriken auf ihrem Gebiet selbst zu entscheiden. Die aktuellen Vorschläge von Landesregierung und Landkreistag sind hingegen nur eine Beruhigungspille für zu Recht aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger vor der Kommunalwahl.”


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