Parkscheinautomat defekt - Stadt spricht von "Sommerloch"

von Marc Angerstein


Dieser Automat legte sich quer und gab zwei statt einen Parkschein aus.  Foto: Marc Angerstein
Dieser Automat legte sich quer und gab zwei statt einen Parkschein aus. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Wolfenbüttel. Es gibt schon merkwürdige Dinge. Unser Leser Winfried P. (Name ist der Redaktion bekannt) wirft am 3. Mai 25 Cent in einen Parkscheinautomaten Am Herzogtore und erhält statt eines Parkscheins zwei Parkscheine. Einen mit seiner Kurzparkzeit im Wert von 25 Cent und einen mit einer Parkzeit von mehr als zwei Stunden. Verdutzt schaut er sich um, aber er konnte kein Fahrzeug mit Zettel oder Parkscheibe entdecken, dem der Parkschein in der Dauer von zwei Stunden und zwölf Minuten zugeordnet werden könnte...

Später ruft er die Stadtverwaltung an (wohl in der Zentrale), schildert den Fall am Telefon und bekommt von einer weiblichen Stimme gesagt, so etwas gäbe es nicht. Unser Leser wollte mit dem Anruf einen offenbar technischen Defekt anzeigen und einen anderen Verkehrsteilnehmer vor einem etwaigen Verwarnungsgeld bewahren, war er doch im Besitz eines fremden Parkscheins. Er setzte noch mal an und erklärte der Dame am Telefon, was geschehen ist. Die wiegelte offenbar erneut ab und beendete das Gespräch.

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Um ihn geht es: Der Doppelparkschein unseres Lesers Winfried P. Foto: Marc Angerstein



Zwei Wochen später beschäftigt ihn dieser Vorfall immer noch. Auch wenn es nur um zehn Euro Verwarnungsgeld für einen anderen Fahrzeughalter geht. Und er war verärgert, dass er seitens der Stadt Wolfenbüttel nicht ernst genommen wurde. So meldete er sich in der Redaktion unserer Online-Zeitung: "Ich rufe die Stadt doch nicht aus Spaß an", sagte er erbost. Auf unsere Bitte hin, steckte er den merkwürdigen Parkschein in einen Umschlag und schickte ihn uns mit der Post. Wir wundern uns auch und fragen bei der Stadtverwaltung schriftlich nach, wie sie sich einen solchen technischen Fehler erklärt und ob ihr solche oder ähnliche Fälle bekannt sind.

Knöllchen?


Auch wir fragen, ob sich eventuell sogar der betroffene Autofahrer mit dem offensichtlich nicht ausgegebenen Fahrschein bei der Stadt gemeldet hätte, eventuell weil er ein Knöllchen vom Ordnungsdienst bekommen haben könnte. Wir wollen wissen, welche Schlüsse die Stadt aus diesem Vorfall zieht und ob unser Leser seine 25 Cent zurückbekommen würde, war er doch im Besitz eines länger dauernden Parkscheins.

regionalHeute.de fragt nach


Stadt-Pressesprecher Thorsten Raedlein antwortete schnell. Wir veröffentlichen seine Stellungnahme ungekürzt:


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Thorsten Raedlein. Foto: Werner Heise



"Glückwunsch zum Fundstück der Woche. Wie man aber auch als Laie für Parkscheine beziehungsweise Parkscheinautomaten erkennen kann, handelt es sich bei dem abgebildeten Papierstreifen tatsächlich um zwei Parkscheine.

Technischer Defekt


Die Auskunft (wohl der Zentrale) ist insofern völlig korrekt. Allerdings scheint es im Fall des ersten Parkscheines (24543) wohl ein technisches Problem beim Auswurf gegeben zu haben.
Um die Frage beantworten zu können, wie dies technisch möglich/begründbar ist, müsste die Stadtverwaltung spekulieren. Daher kann von unserer Seite nur an die Hersteller von Parkautomaten beziehungsweise den Lieferanten des Abreißpapiers verwiesen werden.

Gleiches gilt für die Frage, warum der Parkende mit der Ankunftszeit 9.36 Uhr keinen Schein bekommen hat. Da der zweite Parkschein die laufende Nummer 24544 trägt kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass dieser Fahrer keinen zusätzlichen Parkschein erhalten hat. Gemeldet hat sich der mögliche Fahrer eines möglicherweise um 9.36 Uhr im Bereich des besagten Automaten angekommenen Fahrzeuges nach derzeitigem Kenntnisstand nicht - zumindest bei der Stadt.

Kein Geld zurück


Da es an diesem Tag innerhalb des auf den Parkscheinen aufgedruckten Zeitraumes keine Verwarnungen in diesem Bereich gab, kann sogar mit 100-prozentiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass er keine Verwarnung erhalten hat. Bei einem Defekt des Automaten hätte er ja auch nur die korrekt eingestellte Parkscheibe ins Auto legen müssen.

Der Leser mit der Ankunftszeit 9.56 Uhr bekommt seine investierten 25 Cent allerdings nicht zurück, da er ja unberechtigter Weise in den Besitz des anderen Scheines kam. Eine Überzahlung gibt es nicht.

Schlussfolgerung: Sommerloch


Die Verwaltung zieht aus dieser Anfrage den Schluss, dass die aktuelle Nachrichtenlage bei einigen Medien wohl schon im Sommerloch angekommen ist. Ob die Presse hier verantwortungsbewusst mit ihrem Auskunftsrecht gegenüber Behörden umgeht, oder ob Anfragen dieser Art eher als Verschwendung von Ressourcen der Verwaltung anzusehen sind, soll am Ende der Leser entscheiden."


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