ver.di fordert von Landesregierung mehr Geld für Krippenplätze


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Auf große Besorgnis ist bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Bezirk Lüneburger Heide die jüngste Veröffentlichung des Landesbetriebes für Statistik in Niedersachsen gestoßen: Danach wird das Land die gesetzlich zu erbringende Betreuungsquote für unter Dreijährige von 35 Prozent im Jahr 2013 voraussichtlich nicht erreichen.

„Im übernächsten Jahr haben die Eltern zwar einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder, doch was nutzt ihnen dies, wenn nicht genügend Krippenplätze vorhanden sind. Ich fordere die Landesregierung dringend auf, den Kommunen ausreichende Geldmittel zur Verfügung zu stellen und die Landesmittel für Krippenplätze in diesem Jahr um 20 Millionen Euro zu erhöhen. Für die beiden Folgejahre müssen deutlich höhere Mittel zusätzlich veranschlagt werden“, so Fachbereichssekretär Lutz Kokemüller vom ver.di Bezirk Lüneburger Heide.

Nach Ansicht von Kokemüller räche sich nun die Tatsache, dass die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren den Ausbau der Krippenplätze sträflich vernachlässigt und den Kommunen nicht die notwendigen Gelder zur Verfügung gestellt hat. Die Mittel des Bundesprogramms seien ausgeschöpft und die Kommunen könnten ihre Drittelbeteiligung nur leisten, wenn auch das Land seinen Drittelanteil in vollem Umfang zusätzlich ohne Gegenrechnung zur Verfügung stellt. Nach Angaben der SPD-Landtagsfraktion habe sich das Land lediglich mit fünf Prozent statt mit verabredeten 33 Prozent an der Finanzierung beteiligt. Dementsprechend ist es kein Wunder, das die sechs Landkreise im ver.di Bezirk Lüneburger Heide noch weit vom Erreichen der Quote entfernt sind. Bisher werden folgende Betreuungsquoten in den Landkreisen erreicht: Celle: 14,2%, Harburg:19,4%, Lüchow 18%, Lüneburg 19,5%, Heidekreis 14,6%, Uelzen 12,4% .

Kokemüller: „Gerade junge Eltern hoffen auf ein entsprechendes qualifiziertes Betreuungsangebot für ihre Kleinkinder, auch um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.“ Wenn dadurch insbesondere den Müttern eine Berufstätigkeit ermöglicht wird, können laufenden Mehrausgaben schon bei moderaten Beschäftigungseffekten durch höhere Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen mit gedeckt werden.


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