Verständlicher: Altstadtsatzung der Stadt Wolfenbüttel in neuer Fassung

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Wolfenbüttel. Nachdem die CDU-Ratsfraktion im Mai 2012  die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Altstadtsatzung forderte, wurde diese seitens der Verwaltung in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt wurde heute die Änderung der Fassung vorgelegt und diskutiert.

Der neuen Fassung zu Folge wird es einige Änderungen in den Paragraphen zwei, vier, sieben und neun geben. Diese Vorgaben befassen sich unter anderem mit der Gebäudehöhe, dem Anbringen von hervorstehenden Bau-und Gebäudeteilen, Fenster, Türen und Werbeanlagen. Außerdem soll die neue Fassung für eine bessere Lesbarkeit sorgen. Ausführungen und Erklärungen sind nun verständlicher beschrieben.

Bei der Erstellung der neuen Satzung orientierte man sich an ähnlich strukturierten Städte wie Wolfenbüttel. Während der Überprüfung in der Arbeitsgruppe habe man dann festgestellt, dass die "alte" Satzung nicht besonders gut lesbar ist. So nahm man formelle, inhaltliche und redaktionelle Änderungen vor.

Ratsmitglied Thorsten Ohms reichte in der heutigen Sitzung noch eine Ergänzung zur Satzungsänderung ein. Der Ergänzungsvorschlag von Ohms beinhaltete beispielsweise die Änderung der Festsetzung für den Sockelbereich. Derzeit sieht die Vorschrift noch einen Sockel an Schaufenstern  mit einer Mindesthöhe von 30 Zentimeter über Straßenniveau vor. Torsten Ohms wies darauf hin, dass ein Sockel in machen Fällen zu Behinderungen bezüglich der Barrierefreiheit kommen könnte. Auf diese Regelung sollte in der neuen Fassung verzichtet werden.

Der Ausschussvorsitzende Stefan Brix veranschaulichte an Hand einer Präsentation gute und weniger gute Beispiele, wie sich Gebäude mit und ohne Sockel auf die Optik der Altstadt auswirken. Außerdem merkte Brix an, dass ein Sockel nicht zwangsläufig ein Hindernis bedeuten müsse. Anschließend folgte eine angeregte Diskussion im Gremium, in der das Für und Wider abgewägt wurde. Letztlich einigte man sich aber darauf, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Vorschrift grundsätzlich bestehen bleibt, man aber in Ausnahmefällen innerhalb des Ausschusses beraten wolle.

Bürgermeister Thomas Pink argumentierte diese Entscheidung damit, dass man unter all den optischen Faktoren, nicht die wirtschaftliche Seite vergessen dürfe. "Die Satzung muss auch wirtschaftlich freundlich sein. Wir müssen in manchen Fällen die Satzung lockern und von Fall zu Fall abwägen und entscheiden. Wir müssen bewegliche Vorschriften schaffen", so Pink.

Der Ausschuss befürwortete die Änderung der Satzung gemäß der Beschlussvorlage, mit der kleinen Änderung hinsichtlich der Sockel und teilte mit, dass die öffentliche Auslegung für den kommenden November geplant sei. Die Satzungsänderung würde dann jedoch erst im März 2014 in Kraft treten.


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