Wohngeldberechtigt? Anspruch jetzt prüfen lassen und Antrag stellen

Der Wohngeldbetrag hat sich mit der Wohngeldreform mehr als verdoppelt. Der Landkreis ruft dazu auf, seinen Anspruch prüfen zu lassen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Seit Anfang 2023 gibt es das Wohngeld Plus, deutlich mehr Haushalte haben damit einen Anspruch auf Wohngeld. Der Wohngeldbetrag hat sich mit der Reform um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Der Landkreis Wolfenbüttel ruft dazu auf, den eigenen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Ein Wohngeldanspruch führt zu einer spürbaren Entlastung bei den Wohnkosten. Die Zahl der Wohngeldempfänger wird sich im Vergleich zu der Zeit vor der Wohngeldreform voraussichtlich verdoppeln. Dies teilte der Landkreis mit.



Wenn der durchschnittliche Wohngeldanspruch bisher rund 180 Euro pro Monat betrug, so beläuft er sich aufgrund der Reform auf rund 370 Euro pro Monat. Eine dauerhaft integrierte Heizkostenkomponente sorgt zudem dafür, dass auch steigende Heizkosten zu bezahlen sind.

Für eine spürbare Entlastung


„Das Wohngeld Plus hilft Menschen mit wenig Einkommen, die Miete bezahlen zu können. Es kommt damit direkt dort an, wo es am dringendsten benötigt wird und ist eine spürbare Entlastung für die Haushalte. Damit wir die Ansprüche zeitnah prüfen und Anträge bewilligen können, haben wir unsere Wohngeldstelle personell verstärkt“, so Sylvia Bender, Leiterin des Amtes für Soziales im Landkreis Wolfenbüttel. „Die Umsetzung der Reform ist für uns dabei eine Herausforderung, denn die Zahl der Wohngeldempfänger hat sich im Vergleichszeitraum vor der Reform etwa verdoppelt. Auch die bestehenden Ansprüche mussten durch das Wohngeld-Team überprüft und neu beschieden werden“, so Bender.

Wer hat einen Anspruch auf Wohngeld?


Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Bezieher von Sozialleistungen, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden wie etwa beim Bürgergeld oder bei der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe, haben in der Regel keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Bewilligtes Wohngeld wird ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag vorliegt. Somit gehen Bearbeitungszeiten nicht zu Lasten der Antragstellenden: Bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Wohngeldbezug werden die Leistungen rückwirkend ab Antragseingang ausgezahlt.

Zuständigkeit abhängig vom Wohnort


Für die Bürger des Kreisgebietes Wolfenbüttel ist die Wohngeldstelle im Amt für Soziales beim Landkreis Wolfenbüttel zuständig. Für die Bürger im Stadtgebiet ist die Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel zuständig.

Weitere Informationen:
Anträge können per Post, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden. Weitere Informationen zur Wohngeldstelle des Landkreises Wolfenbüttel unter: www.lkwf.de/wohngeld

Weitere Informationen zur Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel unter: www.wolfenbuettel.de/wohngeld


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