Braunschweig. Mitte Oktober wurden bei der Abfertigung chinesischer Bettwäsche durch das Zollamt Helmstedt-Autobahn, welches zum Hauptzollamt Brauschweig gehört, Unstimmigkeiten festgestellt. Dies führte zu einem größeren Einsatz für die Zöllner, die sogar das THW um Hilfe bitten mussten. So geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamts hervor.
Das Problem lag hier im Detail, nämlich bei der Textilkennzeichnung. Laut der elektronisch abgegebenen Zollanmeldung und den vorgelegten Unterlagen sollte es sich um zwölf Tonnen Bettwäsche aus 100 Prozent Polyester handeln. Doch genau hier fiel den Beamten eine Unstimmigkeit auf.
Es wurde eine Probe genommen
Bei der stichprobenweisen Beschaffenheitsbeschau von zwei der insgesamt 775 Kartons stellten die Abfertigungsbeamten in den Etiketten nicht die Angabe von Polyester, sondern von 100 Prozent Baumwolle fest.
Die Anforderungen an die Etikettierung oder Kennzeichnung von Textilien ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 (EU-Textilkennzeichnungsverordnung) und dem Textilkennzeichnungsgesetz und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Daher wandten sich die Zöllner aufgrund ihres Verdachts der falschen Kennzeichnung an das LAVES, welches die Übersendung einer Probe anforderte.
Alle Kartons mussten geprüft werden
Es erfolgte eine Gesamtbeschau der restlichen 773 Kartons, für die der gesamte Container beim Zollamt entladen werden musste. Bettwäsche-Sets wurden gezählt, fotografiert und dokumentiert. Tatkräftig unterstützt wurde der Zoll hierbei im Rahmen der Amtshilfe durch 35 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) der Ortsverbände Helmstedt, Schöningen und Wolfsburg.
Die Beprobung des LAVES bestätigte wenige Tage später, dass es sich tatsächlich um Bettwäsche aus 100 Prozent Polyester handelte und somit die angebrachten Etiketten nicht korrekt waren. Das LAVES ordnete daher an, dass die Kennzeichnung der Textilfaserzusammensetzung mit der Angabe "100% Polyester" korrigiert werden muss.
In den vergangenen Tagen fand nun die Umetikettierung unter zollamtlicher Überwachung durch das Zollamt Helmstedt-Autobahn statt, damit die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden können.
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