125.000 bis 145.000 Parkverstöße im Jahr: Schrecken die Strafen zu wenig ab?

Auf die Höhe der Verwarngelder hat die Stadt keinen Einfluss. Der Einsatz neuer Überwachungstechnologien müsse noch rechtlich geprüft werden.

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Symbolbild | Foto: Werner Heise

Braunschweig. In Braunschweig werden jährlich zwischen 125.000 und 145.000 Parkverstöße geahndet. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses am gestrigen Dienstag hervor. Über das Abschreckungspotenzial der Strafen könne man keine eindeutige Aussage treffen.


Laut Grünen würden im Umfeld von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen immer häufiger falsch parkende Autos als Sicherheitsrisiko wahrgenommen. Es gebe zudem vermehrt Beschwerden über eine nur ungenügende Überwachung des ruhenden Verkehrs. Auf der anderen Seite beobachte man eine weiter steigende Zahl der in Braunschweig zugelassenen Kraftfahrzeuge, was den Parkdruck insbesondere in dicht besiedelten Gebieten weiter erhöhe. Aus Sicht der Grünen sei die aus dem Jahr 1994 stammende Verfügung, in der auf einer halben DIN A4-Seite einige Grundzüge der Verkehrsüberwachung dargelegt würden, nicht mehr zeitgemäß. Sie werde den aktuellen Anforderungen nicht gerecht.

Falschparken auf Fuß- und Radwegen verstärkt ahnden


Die Verwaltung stellt in ihrer Antwort in Aussicht, dass ein Konzept zur Umsetzung der im Juli dieses Jahres vom Rat beschlossenen Maßnahmen derzeit erstellt und in Kürze den Ratsgremien vorgestellt werde. Dieses sieht vor die Überwachung im Straßenverkehr zu intensivieren und widerrechtliches Verhalten, wie das Parken in Halteverbotsbereichen zum Beispiel an Einmündungen und das Falschparken an oder auf Rad- und Gehwegen, zukünftig verstärkt zu ahnden.

Doch wie effektiv sind die Strafen, wie groß der Denkzettel-Effekt? "Inwieweit bei den Falschparkenden eine Verhaltensänderung bewirkt wird, ist individuell unterschiedlich", heißt es seitens der Verwaltung. Wenn im Einzelfall erkennbar keine abschreckende Wirkung erzielt werde, hänge dies in erster Linie mit den relativ geringen Verwarnungsgeldern zusammen, die bundeseinheitlich vorgegeben seien und von der Stadt nicht erhöht werden könnten.

Datenschutz bremst Scan-Cars aus


Die Möglichkeiten, die Effizienz der Überwachung mit dem Einsatz moderner Technologien zu steigern, sieht die Verwaltung derzeit noch verhalten. So genannte Scan-Cars, wie sie in Kopenhagen oder Amsterdam zum Einsatz kommen, werde geprüft. Allerdings sei nicht nur die technische Entwicklung abzuwarten, sondern auch die rechtliche. "Zurzeit erscheint ein Einsatz derartiger Technologien vor dem Hintergrund der Datenschutzvorschriften in Deutschland nicht möglich, so dass es deutschlandweit auch noch keine Anwendungsbeispiele gibt", so die Verwaltung. Erst wenn es eine gesicherte Rechtslage gebe, könne über eine Einführung in der Stadt Braunschweig beraten werden.


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