Region. Beinahe schon regelmäßig berichtet regionalHeute.de über vermisste Menschen. Einige tauchen nach kurzer Zeit wieder auf, manche bleiben für immer verschwunden. In Niedersachsen werden laut LKA aktuell 1145 Menschen vermisst. 167 davon sind Kinder bis 13 Jahre. In Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig gelten derzeit 169 Menschen als vermisst.
Wie die Polizei Braunschweig auf Nachfrage erklärt, sind unter den knapp 170 Vermissten keine Kinder. Anders sieht es niedersachsenweit aus. Hier werden 167 Kinder bis 13 Jahre vermisst. Die Zahlen hat das LKA Niedersachsen aufgrund des bevorstehenden "Tag der vermissten Kinder" am 25. Mai herausgegeben. Der älteste Vermisstenfall in Niedersachsen geht bis in das Jahr 1964 zurück, in unserer Region stammt er aus dem Jahr 1997. Eine landesweite statistische Datei vermisster Personen wird beim Landeskriminalamt geführt. Diese Datei ist dynamisch und ändert sich täglich mehrfach - neue Vermisstenfälle werden gemeldet, Fahndungen werden gelöscht, erklärt Thorsten Ehlers, Sprecher der Polizeidirektion Braunschweig.
Wie Ehlers weiter erklärt, seien die Ursachen für das Verschwinden eines Menschen so unterschiedlich, wie die Menschen selbst. Ob in Einzelfällen ein Gewaltverbrechen vorliegt, oder die Menschen einfach freiwillig verschwunden sind, sei schwer zu sagen. "Die Ursachen und Beweggründe für das Verschwinden von Menschen sind - soweit bekannt - höchst unterschiedlich. In der Gruppe der vermissten Kinder ist einer der Hauptgründe die Entziehung durch ein Elternteil. Bei Jugendlichen wird als Motiv häufig „Abenteuerlust“, sowie das Entweichen aus Wohneinrichtungen benannt", sagt Ehlers.
Derzeit wird auf der Internetseite der Polizeidirektion Braunschweig öffentlich nach drei Personen gesucht. Eine Frau ist wieder aufgetaucht, bei den anderen beiden handelt es sich um eine weitere Frau und einen Mann. Der jüngste Fall ist aus dem Juni des vergangenen Jahres. Die Polizei sucht seitdem nach einer 37-jährigen Frau aus Braunschweig, die letztmalig im Mai 2020 Kontakt zu ihr bekannten Personen hatte.
Bereits seit Februar 2019 wird der damals 80-jährige Gerhard Gille aus Wolfenbüttel vermisst. Gerhard Gille wurde letztmalig am 11. Februar 2019 gegen 10 Uhr im Bereich des Otto-Hahn-Weges in Wolfenbüttel gesehen.
Wann gilt jemand als vermisst?
Hinweisen auf eine vermisste Person werde seitens der Polizei umgehend nachgegangen. Um eine Person als vermisst zu bewerten, werden durch die Polizei grundsätzlich insbesondere folgende Indizien betrachtet: die Person hat ihren gewohnten Lebensbereich verlassen, die Person ist unbekannten Aufenthalts, die Person befindet sich in einer ernsten Gefahr, wie beispielsweise Opfer einer Straftat, Unglücksfall oder Hilflosigkeit. Vermisste, die durch Suchmaßnahmen nicht aufgefunden werden konnten, werden zeitlich unbegrenzt als vermisst gespeichert und sind so im Fall ihres Antreffens jederzeit identifizierbar.
Anders als bei vermissten Erwachsenen wird bei vermissten Minderjährigen grundsätzlich von einer Gefahr ausgegangen, weshalb unmittelbar Ermittlungen eingeleitet werden, um ihren Aufenthalt zu identifizieren oder Hinweise auf eine mögliche Gefahr zu verdichten. Wenn Anhaltspunkte festgestellt werden, die für eine Straftat sprechen, zum Beispiel Spuren oder Zeugenaussagen, so wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet, erörtert Ehlers. S
War es Mord?
Aktuell gilt auch ein 51-Jähriger aus Liebenburg als vermisst. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen aber inzwischen davon aus, dass Karsten Manczak nicht mehr am Leben ist und Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist. Ein Tatverdächtiger wurde bereits festgenommen. Doch noch gilt Karsten Manczak als vermisst, wie Staatsanwalt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, auf Nachfrage erklärt. "Im Moment gilt das Opfer als vermisst. Wir gehen von seinem Tod aus. Solange er aber nicht für tot erklärt worden ist, gilt er formal als am Leben und damit vermisst. Einen Menschen für tot erklären lassen ist aber ein personenstandsrechtliches Verfahren, das mit uns als Staatsanwaltschaft nichts zu tun hat. Diese förmliche Einstufung wäre daher für ein Strafgericht auch nicht bindend. Sollte das Gericht zu gegebener Zeit nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt sein, dass das Opfer tatsächlich tot ist, wird es eine Verurteilung wegen Totschlags/Mordes geben."
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