172 Kilo Explosionsgefahr: Zoll stoppt Sprengstoff-Transporter


Fotos: Zoll
Fotos: Zoll | Foto: Zoll

Helmstedt. 172 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper hat der Zoll am 30. Oktober bei einer Kontrolle eines niederländischen Kleintransporter-Fahrers auf der A2 nahe Helmstedt fest- und sichergestellt. Das berichtet der Zoll in einer Pressemitteilung.


Der Holländerwurde demnach samt Kleintransporter auf dem Rastplatz Lappwald, Fahrtrichtung Westen, von Beamten des Hauptzollamtes Braunschweig kontrolliert. Der 20-Jährige habe dabei angegeben, dass er von einem Bekannten aus Berlin Feuerwerk abgeholt habe. Tatsächlich habe er insgesamt 15 Kartons mit 172 Kilogramm Pyrotechnik geladen gehabt, davon zehn Kartons mit Feuerwerksbatterien und fünf Kartons mit über 1.000 hochgefährlichen Sprengkörpern der professionellen Kategorie "F4". Allerdings hätte der junge Mann weder eine Zulassung als Pyrotechniker noch eine Erlaubnis für den Transport der gefährlichen Sprengstoffe.

Auch für andere Zwecke verwendet


"Bei der Menge und Art der sichergestellten Pyrotechnik wird klar, dass wir nicht kleinen Jungen ihren Silvesterspaß verderben, sondern den illegalen Verkehr mit Sprengstoffen unterbinden wollen. Diese gefährlichen Sprengstoffe können und werden immer wieder auch für andere Zwecke als die Silvesterböllerei verwendet", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

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Für das Hauptzollamt Braunschweig ist es in diesem Jahr der erste Aufgriff von illegaler Pyrotechnik in dieser Größenordnung. Obwohl das ganze Jahr über illegale Pyrotechnik sichergestellt wird, so gibt es laut Zollamtmann Löhde doch regionale und saisonale Unterschiede: "Während der Schmuggel von Pyrotechnik für die Kolleginnen und Kollegen etwa in Frankfurt/Oder ein ganzjähriges Problem ist, wurde bei uns jetzt die illegale Feuerwerkssaison eröffnet, die erfahrungsgemäß im Januar wieder abflaut".

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Zusatzinformation des Zolls zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland:

  • Feuerwerkskörper müssen in Deutschland mit einer echten, überprüfbaren CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne -
    Europäische Richtlinie für Produktsicherheit) und einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung versehen sein. Nur dann gelten sie als zugelassene Feuerwerkskörper.

  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen oder Knallerbsen) dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.

  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen
    über 18 Jahren eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen (z.B. Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz).

  • Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 (z.B. Teile für professionelle Großfeuerwerke) ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

  • Alle Feuerwerkskörper müssen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden.

  • Weitere Informationen zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland finden Sie unter www.zoll.de und www.bam.de


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