Braunschweig. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich seit heute ein Braunschweiger vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, die zur Tatzeit vierjährige Tochter einer Bekannten zweimal missbraucht zu haben.
Eine Freiheitsstrafe in einem Rahmen zwischen 18 und 21 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, könnte das Urteil für den 27-jährigen Braunschweiger lauten. Darauf haben sich zu Prozessbeginn das Gericht,die Staatsanwaltschaft und der Pflichtverteidiger des Angeklagten verständigt, vorausgesetzt der 27-jährige legt ein umfassendes und für das Gericht glaubwürdiges Geständnis ab.
Der Angeklagte soll eine Beziehung zur Mutter des Kindes geführt haben. Von März bis September 2014 soll er dann daszurTatzeit vierjährige Mädchen einmal in seiner eigenen Wohnung in Braunschweig und einmal in der Wohnung der Mutter in Vechelde missbraucht haben, in dem er das Kind ausgezogen auf seinen entblößten Schoss gesetzt habe. Diesen Tatvorwurf gab der Angeklagte heute zu. Durch seinen Pflichtverteidiger ließ er eine Erklärung verlesen, in der er einräumte, die Taten begangen zu haben. Eine persönliche Aussage des 27-jährigen kam nicht. Auch auf Nachfragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwältin der Nebenklägerin zu den Tatumständen und der Tatmotivation antwortete der Angeklagte mit "Ich weiß es nicht".
Die Verhandlung wird am 19. Mai und 23. Mai fortgesetzt. Verhandlungsbeginn ist jeweils um 9 Uhr. Ob das Urteil bereits am 23. Mai oder erst am 24. Mai verkündet wird, ließ das Gericht bislang offen.
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