Region. Heute hat Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer die neuen Flächenziele für die Windenergie bekannt gegeben. Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausweisen sein. Für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat das Umweltministerium 3,26 Prozent der Fläche für Windenergie als Ziel ausgegeben, teilte der Regionalverband Großraum Braunschweig mit.
Niedersachsen will noch einen Schritt weitergehen und diese Flächenziele bis Ende 2026 erreichen. Minister Meyer hat angekündigt, mit neuer „Niedersachsen-Geschwindigkeit“ den Ausbau der Windenergie voranzutreiben. Dazu soll eine Task Force Energie, bestehend aus drei Ministerien, eingesetzt werden, um beispielsweise Verfahren zu beschleunigen. EU und Bundesregierung planten mit den sogenannten „Go-To-Areas“ in den jetzt auszuwählenden Windvorranggebieten ein beschleunigtes und vereinfachtes Genehmigungsverfahren, erläutert Meyer.
Was bedeuten die Vorgaben für den Regionalverband Großraum Braunschweig?
„Das Flächenziel ist deutlich mehr als eine Verdopplung der bisherigen Fläche, die bei 1,3 Prozent des Verbandsgebietes liegt“, stellt Erste Verbandsrätin Anna Weyde fest. „Es ist eine enorme Herausforderung dieses Ziel in der vorgegebenen Zeit zu erreichen. Das bedarf einer großen, gemeinsamen Anstrengung in der Region. Klar ist, dass wir der Windenergie deutlich mehr Raum geben müssen. Die neuen Zielwerte sind nun die Maßgabe unserer Planung.
Was bedeutet der Zeitplan konkret?
„Bis Ende 2026 muss ein neuer Regionalplan für die Windenergie aufgestellt sein. Dazu sind wir verpflichtet. Windenergieanlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebaut sein“, macht Weyde klar. Die schon vorhandenen 1,3 Prozent der Gesamtfläche im Regionalverband werden laut Ministerium angerechnet. Der Regionalverband plant für die drei kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die umliegenden Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Deshalb bezieht sich das Flächenziel 3,26 Prozent auf das gesamte Gebiet des Regionalverbandes, nicht auf die einzelnen Landkreise.
Forderung nach Unterstützung des Landes
Damit dieser Zeitplan eingehalten und das Ziel erreicht werden kann, sei eine intensive Unterstützung vonseiten des Landes notwendig, betont Verbandsvorsitzender Detlef Tanke. Unter anderem hat der Umweltminister angekündigt, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren sollen, etwa in Form von Anteilen für Bürgerenergiegesellschaften oder durch direkte Beteiligung der Kommunen. „Damit können Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen einen angemessenen Ausgleich erhalten“, sagt Tanke.„Wir sind zuversichtlich, dass wir es schaffen“, betont er. „Seit 2020 hat der Windenergieausbau in unserer Region schon deutlich an Fahrt aufgenommen. 820 MW sind in der Region bereits installiert. Die bisher ausgewiesenen Flächen sind noch nicht vollständig bebaut, aber weitere rund 900 MW sind aktuell in Vorbereitung. Mit den neu hinzukommenden Flächen sorgen wir für weiteren Ausbau. Wir sind gespannt, in der Praxis zu sehen, ob die neuen Vorgaben von EU, Bund und Land die Verfahren tatsächlich vereinfachen und beschleunigen.“ Dazu brauche der Regionalverband vom Land unter anderem eine verlässliche Datengrundlage zu Vogelvorkommen.
Auch die Vorgaben der Bundeswehr müssten von vorneherein verlässlich zur Verfügung stehen. „Effizient sind wir, wenn wir die Anlagen auf geeigneten Flächen konzentrieren. Nachhaltig sind wir, wenn wir Flächen nutzen, die wir nicht für andere Nutzungen brauchen. Schnell sind wir, wenn alle Beteiligten Rechtssicherheit haben“, hatte er zuletzt immer wieder betont.Dafür sollte die Fehlerbeachtlichkeit gesenkt werden. Ein einzelner Fehler im Verfahren sollte nicht dazu führen, dass die gesamte Planung gekippt werde, ist sein Credo.
Erste Verbandsrätin Anna Weyde verdeutlicht nochmals, dass die Ausweisung von Flächen für Windenergie nur ein Baustein für mehr „grünen Strom“ ist. „Fläche ist derzeit in der Region durchaus noch vorhanden. Der Ausbau der Stromnetze und die Möglichkeiten der Speicherung sind wichtige Themen, die stärker beachtet werden müssen.“
Welche Planung gilt derzeit im Gebiet des Regionalverbands?
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Dezember, das die bisherige Planung des Regionalverbands für unwirksam erklärt hat, ist noch nicht rechtskräftig. Der Regionalverband hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Bis diese Beschwerde behandelt und beschieden wird, bleibt die bestehende Planung gültig. Angesichts der geänderten, sehr ambitionierten Vorgaben des Landes Niedersachsen plant der Regionalverband die Vorranggebiete Windenergienutzung im RROP neu.
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