Regionalverband stellt klar: Windkraftplanung in Meinersen weiterhin in Kraft

Der Regionalverband wolle seine rechtlichen Mittel nutzen, damit dies so lange wie möglich so bleibt.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin

Meinersen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte im Dezember der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen gegen die Windkraftplanung des Regionalverbands Großraum Braunschweig stattgegeben. Grund sei vor allem ein formaler Fehler im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren. Wird das Urteil rechtskräftig, ist die Planung des Regionalverbands außer Kraft gesetzt. Noch sei die Planung gültig und anzuwenden, berichtet der Regionalverband Großraum Braunschweig in einer Pressemitteilung.



Weiter heißt es, der Regionalverband werde seine rechtlichen Mittel nutzen, damit dies so lange wie möglich so bleibt. Denn der Verband und die meisten Kommunen der Region hätten das Interesse, den Ausbau der Windkraftanlagen regional zu steuern und an dafür geeigneten Standorten zu konzentrieren. Aktuell seien auf den vom Regionalverband ausgewiesenen Flächen seit der Rechtskraft der Planung in 2020 rund 400 Anlagen mit einer Leistung von rund 820 Megawatt Nennleistung entstanden. Weitere Anlagen mit rund 960 Megawatt seien bereits in Planung und auch darüber hinaus ist noch Ausbaupotential vorhanden.

Abstimmung mit Kommunen


Parallel stimme der Regionalverband mit den Kommunen und den politischen Entscheidern ab, wie eine Planung zur Umsetzung der neuen Ziele von Bund und Land gestaltet werden kann, damit es möglichst bald Sicherheit für alle Beteiligten gibt. „Wir wollen, dass der Windkraftausbau in der Region deutlich an Fahrt aufnimmt. Das war seit Rechtskraft unserer Planung der Fall. Jetzt müssen wir möglichst schnell wieder Rechtssicherheit herstellen“, erklären Verbandsvorsitzender Detlef Tanke und Verbandsdirektor Ralf Sygusch.

Tanke fasst zusammen: „Effizient sind wir, wenn wir die Anlagen auf geeigneten Flächen konzentrieren. Nachhaltig sind wir, wenn wir Flächen nutzen, die wir nicht für andere Nutzungen brauchen. Schnell sind wir, wenn alle Beteiligten Rechtssicherheit haben.“ Dass die Planung des Regionalverbands für Windkraft-Flächen in der Region jüngst vom Oberverwaltungsgericht gekippt wurde, sei ein Rückschlag für den Windenergieausbau. In Richtung Landes- und Bundesgesetzgeber appelliert Tanke: „Wir sollten unsere Energie einsetzen, um die Verfahren im Sinne des höheren Ziels, Klimaschutz, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wer die bestehenden Verfahren kennt, weiß, dass eine gerichtsfeste Planung fast unmöglich ist. Kaum eine Planung hat vor Gericht Bestand.“

Aufgaben des Regionalverbandes


Der Regionalverband ist Träger für den ÖPNV in der Region. Darüber hinaus sorge er für eine vernetzte Mobilität. In seiner Verantwortung für den Regionalplan lege der Regionalverband fest, welche Flächen sich für welche Nutzungen eignen. Zudem erarbeitet er mit den Verbandsgliedern – den Städten Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel – regionale Konzepte und Pläne für übergreifende Themen wie Klimaschutz oder Gewerbegebietsentwicklung.


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