3G-Verwirrung: Ortsratsmitglied wird Zutritt zur Sitzung verweigert

Ein Kommunalpolitiker der AfD im Landkreis Peine durfte nicht an einer Ortsratssitzung teilnehmen, weil er sich nicht an die 3G-Regel hielt. Diese wird bei kommunalen Sitzungen aber gar nicht angewendet.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Edemissen. Die Unklarheiten über die richtige Anwendung der 3G-Regel sind groß. Das musste kürzlich auch Andreas Tute, AfD-Mitglied im Ortsrat Abbensen in der Gemeinde Edemissen erfahren. Ihm wurde der Zutritt zur Ortsratssitzung verwehrt, da er weder genesen oder geimpft war, noch einen negativen Test vorlegen konnte. Doch laut Corona-Verordnung sind kommunale Sitzungen von der 3G-Regel nicht betroffen. Möglicherweise muss die Sitzung nun wiederholt werden.


Am vergangenen Freitag fand die betreffende Ortsratssitzung im neuen Feuerwehrgerätehaus in Abbensen statt. "Als ich kurz vor Beginn ankam, wurde ich gefragt ob ich geimpft, genesen oder getestet sei, dies verneinte ich alles", berichtet Andreas Tute auf Anfrage. Zum einen sei in der Einladung der Gemeinde Edemissen nicht darauf hingewiesen worden, dass die 3G-Regel bei Sitzungen angewendet werden soll. Zum anderen habe er gewusst, dass die Anwendung der 3G-Regel nicht für kommunale Sitzungen gelte. "Ich habe die Dame am Eingang drauf hingewiesen, dass das nicht rechtens sein kann, aber ich wurde nicht reingelassen", berichtet das Ortsratsmitglied weiter. Am Ende sei er "entsetzt über diesen Vorfall" nach Hause gefahren und habe eine Beschwerde bei der Gemeinde Edemissen eingelegt. Diese habe den Vorfall der Kommunalaufsicht gemeldet, sowie ihm Recht gegeben und sich entschuldigt. "Ich wurde zu unrecht gehindert, mein Mandat wahrzunehmen. So etwas darf nicht sein. Und ich meine, die Ortsratssitzung muss wiederholt werden, da alle Beschlüsse damit ungültig sein müssten", ist sich Tute sicher.

Gemeinde bestätigt den Vorfall


Die Gemeinde Edemissen bestätigt den Vorfall auf Anfrage. "Es ist richtig, dass Ortsratmitglied Herr Tute der Zutritt verweigert wurde, weil er die 3G-Regel nicht einhalten konnte beziehungsweise wollte. Dieses war rechtlich nicht korrekt, da die 3G-Regel für kommunale Sitzungen nicht anwendbar ist", erklärt Oliver Völkening für die Gemeinde Edemissen. Die Verwaltung der Gemeinde Edemissen bedauere diesen Vorfall außerordentlich. Sie habe unverzüglich Kontakt mit Andreas Tute aufgenommen, den Sachverhalt aufgeklärt und sich entschuldigt. "Inwieweit die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse gültig sind oder erneut gefasst werden müssen, lassen wir derzeit durch die Kommunalaufsicht prüfen", so Oliver Völkening abschließend.


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