47 Corona-Tote im Hanns-Lilje-Heim: Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Ein Bewohner soll den Virus aus dem Krankenhaus mitgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft sieht keine hinreichenden Gründe für eine Straftat.

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Das Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg. Archivbild
Das Hanns-Lilje-Heim in Wolfsburg. Archivbild | Foto: aktuell24

Wolfsburg. Es war das wohl tragischste Ereignis der ersten Corona-Welle in unserer Region. Ab Mitte März infizierten sich 112 der 160 Bewohner des Hanns-Lilje-Heims mit Corona, 47 von ihnen starben in den folgenden Wochen und Monaten. Ziemlich bald nach den ersten Todesfällen gab es eine Klage gegen den Betreiber des Heims, die Diakonie Wolfsburg, wegen fahrlässiger Tötung (regionalHeute.de berichtete). Weitere Anzeigen folgten. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mitteilt, wird es wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen geben.


"Auf Grundlage der eingegangenen Strafanzeigen wurde geprüft, ob hinreichende Gründe für eine Straftat vorliegen. Im Ergebnis konnte ein entsprechender Tatverdacht nicht festgestellt werden, sodass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde", erklärt Staatsanwalt Sascha Rüegg. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen sei das Virus vermutlich von einem Bewohner ins Heim gebracht worden, der mutmaßlich unerkannt infiziert aus einer Klinik ins Heim gekommen sei.

Keine Beschwerden eingegangen


Die förmliche Einstellung mit der Zustellung des Einstellungsbescheids an die Anzeigeerstatter sei bereits im letzten Jahr erfolgt. Mittlerweile sei die Beschwerdefrist abgelaufen. Dagegen sei keine Beschwerde eingegangen. So bleibe es bei der getroffenen Einstellungsentscheidung, so Rüegg abschließend.


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