72-Jährige vergewaltigt, misshandelt und ausgeraubt

Am Donnerstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 43-Jährigen.

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Der Angeklagte soll die Frau geschlagen und mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Symbolfoto: regionalHeute.de
Der Angeklagte soll die Frau geschlagen und mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Symbolfoto: regionalHeute.de | Foto: Archiv

Braunschweig. Am Donnerstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 43-Jährigen, dem Vergewaltigung und räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Wie das Landgericht berichtet, soll sich die Tat bereits am 2. September 2005 in Portugal ereignet haben. Der Täter soll dabei äußerst brutal vorgegangen sein.


Laut Landgericht stützt sich die Anklage der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf ein DNA-Gutachten, dessen Ergebnisse Ende 2018 vorlagen. Die Anklage sei im August 2019 erfolgt, bereits seit Juli dieses Jahres befinde sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Mit Sturmmaske und gezücktem Säbel


Der Angeklagte soll im September 2005 eine damals 72-jährige Amerikanerin in ihrem Haus in Portugal überfallen haben. Dabei habe er eine helle Sturmmaske getragen und einen 30 Zentimeter langen Säbel in der Hand gehalten. Er habe dieFrau geschlagen und mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Dabei habe er das Opfer körperlich misshandelt und festgebunden. Schließlich habe der Angeklagte die Zeugin mehrmals mit einem dünnen Metallgegenstand geschlagen. Aufgrund der Verletzungen durch den Angeklagten habe die Zeugin unter anderem ein Trauma am Kiefer, an der linken Schulter sowie Blutungen und Abschürfungen erlitten.

Im Anschluss an den Geschlechtsverkehr habe der Angeklagte die Zeugin aufgefordert, ihm Geld zu geben. Daraufhin habe die 72-Jährige ihm einen Geldbetrag in Höhe zwischen 80 und 100 Euro ausgehändigt. Im Anschluss sei der Angeklagte aus dem Haus geflüchtet.

Warum ist das Landgericht überhaupt zuständig?


Der 43-Jährige hatte seinen letzten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Braunschweig. Daher werde der Prozess auch hier durchgeführt, erklärt Maike Block-Cavallaro, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht, auf Nachfrage von regionalHeute.de. "Es gibt mehrere Arten eine Zuständigkeit zu begründen - etwa Tatort, Wohnort oder Ergreifungsort. Gemäß Paragraph 8 der Strafprozessordnung ist auch das Gericht, bei dem der Angeklagte seinen Wohnsitz hat, zuständig", so Block-Cavallaro.

Fortsetzungstermine sind für den 11., 12. und 17. Dezember angesetzt.


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