A39: Keine Fahrraddemo auf der Autobahn - So entschied das Verwaltungsgericht

Über einen Eilantrag der Umwelt-Aktivisten entschied nun das Braunschweiger Verwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht könnte dies noch kippen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfsburg/Braunschweig. Die Stadt Wolfsburg hatte sich in Absprache mit der Polizei gegen eine angemeldete Fahrraddemo auf der A39 ausgesprochen. Diese wurde von einer Gruppe Umwelt-Aktivisten angemeldet, die sich gegen den Ausbau der A39 und den Bau des VW-Trinity-Werks aussprechen. Per Eilantrag erhoben die Organisatoren nun Einspruch gegen die Entscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig. Dies gab der Verwaltung allerdings recht und untersagte die Veranstaltung. Das Oberverwaltungsgericht könnte dies noch kippen.



Die Demo wurde ursprünglich für 10 Uhr am 13. November angemeldet, dem Volkstrauertag. Unter dem Motto "Kein Ausbau der A39 – keine neue Autofabrik bei Warmenau – Verkehrswende jetzt!" sollte ein Fahrradkorso von Braunschweig nach Wolfsburg unter anderem über die Bundesautobahn 39 durchgeführt werden.

Alternative Route vorgeschlagen


Es hatte zuletzt ein Kooperationsgespräch zwischen den Anmeldern der Demo, Stadt und Polizei gegeben. Darin sei der Gruppe mitgeteilt worden, dass man Sicherheitsbedenken hegen würde. Eine alternative Route entlang der A39 sei daraufhin vorgeschlagen worden. Damit gaben sich die Anmelder allerdings nicht zufrieden und richteten sich an das Verwaltungsgericht, um gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben.

Verwaltungsgericht hat Bedenken


In seiner Ausführung begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung überwiegend mit dem Sicherheitsrisiko. Die Autobahn würde stark befahren werden, außerdem sei durch die Demo mit einer Behinderung für Rettungswagen zu rechnen. Da die Veranstaltung zudem eine Sperrung erforderlich mache, sei auch mit einem erhöhten Aufwand beim Einrichten und Rückbau dieser erforderlich, der dann nicht mehr in den angemeldeten zeitlichen Rahmen fallen würde. Es müsse auch eine Überprüfung folgen, ob sich nach der Demonstration womöglich noch Personen oder Gegenstände auf der Fahrbahn befinden.

Weiterhin teilte auch das Gericht die Auffassung der Stadt, dass man sich mit dem angepeilten Zeitraum für die Demo nicht an das geltende Feiertagsgesetz halten würde, dies sehe Versammlungen am Sonntag erst ab 11 Uhr vor.

Aktivisten richten sich an höhere Instanz


Die Gruppe kritisiert, dass sich das Verwaltungsgericht nur an den Vorgaben der Versammlungsbehörde Wolfsburg orientieren würde. Dass man auf alternative Vorschläge, eine Teilstrecke der A39 zu nutzen, nicht richtig eingegangen sei und dass einige Annahmen des Gerichts nicht angemessen begründet worden seien. Beispielsweise habe man bisher ordentlich verlaufende Versammlungen auf der Autobahn außer Acht gelassen, weiterhin würde die Strecke am Sonntag nicht viel befahren werden, da das VW-Werk Ruhetag hätte. Die Zeit für die Fahrt und den möglichen Aufwand durch das Einrichten der Sperrung habe das Gericht ebenfalls nicht realistisch kalkuliert.

Die Anmelder haben die Entscheidung deswegen nun eine Instanz höher zum Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht in Lüneburg getragen. Dieses soll kurzfristig entscheiden.

Aktualisiert - Die Entscheidung ist bereits gefallen:


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