Region. Der geplante Ausbau der A39 steht kurz bevor. Die Bauplanung sei bereits gut vorangeschritten: Die Straßenbaubehörde will nun die letzten artenschutzrechtlichen Maßnahmen umsetzen, dann kann es losgehen. Dies geht aus einer Information des Verkehrsministeriums hervor.
Diese Maßnahmen müssen im Vorfeld zum Baubeginn stattfinden und dienen dazu, die Umweltverträglichkeit des Autobahnbaus sicherzustellen. So soll zum Beispiel ein Durchlasses für den Fischotter als Verbindungsweg gebaut werden, damit die Tiere die Autobahn leichter passieren können. Weiterhin sollen sogenannteFeldlerchenfenster (künstliche Rodung inmitten von Feldern) angelegt werden, um den Vögeln die Brut zu ermöglichen. Diese Maßnahmen müssen fertig sein, bevor der Bau der A39 beginnen kann.
Zusammenarbeit mit Umweltverbänden
Am 30. April 2018 wurde der für den Bau erforderliche Planfeststellungsbeschluss erlassen. Umweltverbände (unter anderem der BUND) hatten zwischenzeitlich die Aussetzung des sofortigen Vollzugs beantragt. Diesem Antrag ist die Planfeststellungsbehörde nachgekommen. Nun müssen noch die artenschutzrechtlichenMaßnahmen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind im Planfeststellungsbeschluss als vorbereitende Maßnahmen vorgesehen. Sie werden von der Aussetzung des Sofortvollzugs daher ausgenommen, sodass im vorgesehenen Zeitfenster begonnen werden kann.
Althusmann zufrieden
Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann stellt fest: „Wir liegen gut im Zeitplan für den Bau der A 39. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist dabei, die Ausführungsunterlagen für weitere konkrete Bauwerke des Vorhabens zu erstellen. Mir ist aber auch wichtig, dass wir auch den Bedürfnissen der Umweltverbände im Verfahren entgegenkommen. Ich bin mir sicher, dass allen Akteuren die große verkehrspolitische Bedeutung des Vorhabens bewusst ist."
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