Ab 25. Mai: Schulanmeldungen für fünfte Klassen

Darüber berichtet der Landkreis Wolfenbüttel.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Für Grundschulkinder der vierten Klassen beginnt nach den Sommerferien ein neuer, wichtiger Abschnitt: Sie gehen in die fünften Klassen der weiterführenden Schulen. Die Anmeldung für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wolfenbüttel beginnt ab Montag, 25. Mai. Das gilt für die Oberschule Sickte, die Schule im Innerstetal in Baddeckenstedt, die Werla-Schule Schladen sowie die drei Integrierten Gesamtschulen. Die Schulen kommen dafür dem Elternwunsch nach einer persönlichen Anmeldung nach. Coronabedingt müssen Eltern für die Anmeldung aber Sicherheitsmaßnahmen beachten. Dies berichtet der Landkreis Wolfenbüttel.


Wegen der Pandemie ändern sich an der Oberschule Sickte und den drei Integrierten Gesamtschulen die gewohnten Abläufe. Die Anmeldezeiten wurden von zwei auf drei Tage ausgeweitet. Die Anmeldung an den Gesamtschulen findet gestaffelt nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Kindes statt. So sollen größere Menschenansammlungen zur Anmeldung vermieden werden. Eltern sollten bereits zur Anmeldung die notwendigen Formulare ausgefüllt haben sowie einen eigenen Stift mitbringen. So kann die Anmeldung schnell erfolgen und unnötig lange Kontakte vermieden werden. Formulare können auf den Homepages der Schulen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie zudem die jeweils vor Ort geltenden, ausgehängten Hygienehinweise und Vorschriften der Schule. Einige Schulen bitten um das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Neben dem möglichst ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen mitzubringen:

• Halbjahreszeugnis Schuljahr 2019/2020 im Original und möglichst eine Kopie

• Geburtsurkunde des Kindes

• Gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung

• Ausweise der sorgeberechtigten Personen

• Gegebenenfalls Meldebescheinigung (bei Zuzug aus anderen Landkreisen)

• Impfausweis (oder eine Bescheinigung über die erfolgte Masernimpfung)

• - falls vorhanden – die Verfügung über die Festsetzung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Die Unterschriften beider sorgeberechtigter Personen sind erforderlich. Wenn ein sorgeberechtige Person verhindert ist, muss eine Vollmacht zur Anmeldung vorgelegt werden.

Nachmeldetermine Anfang Juni


Die Nachmeldetermine finden am Mittwoch, 3. Juni und Donnerstag, 4. Juni, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr statt. An den Gesamtschulen gibt es keine Nachmeldetermine.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder mit den vorgenannten Unterlagen an der jeweiligen Schule anzumelden.

Rückfragen können direkt an die Schulleitungen sowie die Mitarbeiterinnen in den Sekretariaten der weiterführenden Schulen gestellt werden.

Die Anmeldetermine im Einzelnen können Sie hier sehen.


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