Abgabefrist für Braunschweiger Filmklappe verlängert

Statt bis Ende Januar können die Nachwuchsfilmer ihre Beiträge nun bis zum 1. März abgeben.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen in der Schule und vorangegangenen Hürden bei den Dreharbeiten für einen Wettbewerbsbeitrag zur Braunschweiger Filmklappe 2021 beziehungsweise Niedersachsen Filmklappe, wurde eine Verlängerung der Abgabefrist beschlossen. Alle Kurzfilmbeiträge für die Braunschweiger Filmklappe 2021 können noch bis zum 1. März zusammen mit einem Anmeldeformular eingereicht werden. Das teilen die Organisatoren in einer Pressemeldung mit.


Die Formulare sind auf der Seite der Medienberatung im Medienzentrum Braunschweig herunterzuladen. Dort befinden sich noch weitere Informationen zu den Abgabebedingungen und anderem.


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