Abschuss von wildernden Hunden und Katzen - Das sagen die Jagdbehörden

Nach Niedersächsischem Jagdgesetz dürfen unter gewissen Umständen auch Haustiere erschossen werden. regionalHeute.de fragte nach weiteren Details.

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Symbolbild | Foto: erstellt mit Google Gemini

Region. Mehrfach hatte regionalHeute.de über das Niedersächsische Jagdgesetz und die darin enthaltenen Möglichkeiten von Jagdschutzberechtigten berichtet, wildernde Katzen und auch Hunde zu erschießen. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes, der derzeit noch diskutiert wird, sieht lediglich bei Hunden die Streichung dieser Möglichkeit vor, bei Katzen soll sie eingeschränkt werden. Doch wie häufig kommt so etwas überhaupt vor? regionalHeute.de fragte bei den Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte der Region nach.



Dabei wollten wir nicht nur wissen, wie oft es zu Tötungen von Katzen und Hunden kommt. Auch die Umstände interessierten uns: Was passiert mit den erschossenen Tieren? Welche Anstrengungen werden unternommen, um den Besitzer zu identifizieren? Welche Reaktionen gibt es von diesen? Welche Erfahrungen hat man gegebenenfalls mit Beschwerden und Anzeigen der Besitzer nach dem Töten ihres Haustiers gemacht?

Die große Ausnahme


Vorweg geschickt: Dass es überhaupt zu solchen Vorfällen kommt, scheint zumindest in unserer Region die große Ausnahme zu sein. Allerdings besteht in solchen Fällen offenbar nicht immer eine Meldepflicht. Entsprechend klingen die Antworten aus den Landkreisen und Städten.

"In den vergangenen Jahren wurden keine Anzeigen hinsichtlich der Tötung von wildernden Katzen oder Hunden gegenüber dem Landkreis Peine gestellt", schreibt Landkreissprecherin Katja Schröder. Bekannt sei hier lediglich eine Androhung zum Abschuss eines Hundes, der daraufhin von seinem Halter angeleint und auf sein befriedetes Grundstück verbracht wurde. Auch der Jagdbehörde im Landkreis Wolfenbüttel seien keine Fälle bekannt, in der die Jägerschaft im Kreisgebiet die rechtliche Möglichkeit zum Abschuss von wildernden Katzen oder Hunden genutzt habe, teilt Landkreissprecher Andree Wilhelm mit.

Tier ohne Zweifel identifizieren


Für den Landkreis Helmstedt berichtet Sebastian Dettmer: "Grundsätzlich dürfen auch mit dem Jagdgesetz in seiner seit 2022 geltenden Fassung nur wiederholt wildernde Hunde der Natur entnommen werden und das auch nur dann, wenn der Jagdbehörde der wildernde Hund angezeigt worden ist. Eine Anzeige müsste so konkret sein, dass ein unbeteiligter Dritter aufgrund der Angaben ein Tier zweifelsohne identifizieren kann und eine Verwechslung ausgeschlossen ist."

Solche Anzeigen lägen der Jagdbehörde nicht vor, sodass man davon ausgehe, dass keine wiederholt wildernden Hunde geschossen worden sind. Hinweise auf erlegte Hauskatzen seien ebenfalls nicht bekannt. Eine Erfassung von getöteten Hunden oder Katzen erfolge bei der Jagdbehörde nicht. Mangels Fällen seien die anderen Fragen für den Landkreis nicht zu beantworten.

Vorher bei der Jagdbehörde anzeigen


Auch Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig schreibt: "Eine Statistik oder Fallzahlen dazu haben wir nicht. Vermutlich kommen entsprechende Fälle in Braunschweig sehr selten vor." Keunecke verweist zudem auf die unterschiedliche Rechtslage bei Hunden und Katzen. Hunde dürften vom Jagdausübungsberechtigten nur getötet werden, wenn sie wiederholt wilderten, sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar seien. Die beabsichtigte Tötung müsse zuvor bei der Jagdbehörde angezeigt werden. Entsprechende Anzeigen lägen dort aus den letzten Jahren nicht vor.

Hauskatzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden und wildern, dürften dagegen ohne vorherige Anzeige getötet werden. Wie häufig dies vorkomme und welche Schritte die Jagdausübungsberechtigten im Anschluss einleiten würden, müsse man bei der Jägerschaft erfragen. Hennig Brandes, Vorsitzender der Jägerschaft Braunschweig teilt hierzu mit: "Hauskatzen sind als sogenannte Freigänger, wenn sie tags oder besonders auch nachts in der freien Natur umherstreunen und wildern, im Stadt- und Stadtrandgebiet ein Problem und eine große Belastung für die freilebende Tierwelt, besonders in den Setz- und Brutzeiten für junge unerfahrene Wildtiere und die Vogelwelt."

Keine konkreten Fälle


"Aber auch hier wird nach meiner Kenntnis im Stadtgebiet und Stadtrand Braunschweig nicht von der Befugnis Gebrauch gemacht, wenn solche wildernden Katzen die 300-Meter-Grenze von Wohnhäusern überschreiten, solche Katzen abzuschießen, die in der Regel einer Siedlung und entsprechenden Haltern zuzuordnen sind", so Brandes weiter. Sofern Katzen verwildern, keinem Halter zuzuordnen sind und losgelöst von Siedlungen in der freien Natur leben und dort fortdauernd wildern, wolle Brandes nicht ausschließen, dass sie im Zuge der zulässigen und nötigen Raubwildbejagung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von jagdschutzbefugten Jägern (in der Regel dem Jagdpächter) getötet werden. "Konkrete Fälle, wo möglicherweise eine Hauskatze eines Katzenhalters von einem Jäger erschossen wurde, hat es aber auch hier soweit ich weiß seit Jahren in Braunschweig nicht gegeben", so Brandes abschließend.

Ralf Schmidt, Pressesprecher der Stadt Wolfsburg, teilt mit: "Es ist bisher nicht bekannt, dass es in einem Wolfsburger Jagdrevier zur Tötung eines wildernden Hundes gekommen ist." Über getötete wildernde Katzen lägen ebenfalls keine Informationen vor. Diese würden auch bei der Jagdbehörde nicht eingehen, da die Jagdreviere in eigener Verantwortung handelten. Zu Anfragen von Katzenhaltern sei es in diesem Zusammenhang aber noch nicht gekommen.

Keinerlei Beschwerden bekannt


"Nach Prüfung der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Gifhorn liegen bislang keine Anzeigen zur Tötung von Hunden vor", teilt Anja-Carina Riechert für den Landkreis mit. Da im Landkreis Gifhorn keine Anzeigepflicht für die Tötung von Hauskatzen bestehe, könne nicht mitgeteilt werden, ob und wie viele Hauskatzen gegebenenfalls getötet wurden. Es seien der Unteren Jagdbehörde bislang aber keinerlei Beschwerden oder Hinweise von Haustierbesitzern bekannt, dass Haustiere im Landkreis Gifhorn durch Jagdausübungsberechtigte getötet wurden.

Für den Landkreis Goslar schreibt Marieke Düber: "Um die Situation einzuordnen, muss man an dieser Stelle festhalten, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Jagd auf Wild und der Tötung von Katzen und Hunden nach dem Jagdrecht. Letztere erlegen Jägerinnen und Jäger grundsätzlich äußerst selten. Auch nach Rücksprache mit dem Kreisjägermeister liegen dem Landkreis Goslar hierzu keine konkreten Zahlen oder bekannten Fälle vor."

Keine Jagd in Wohngebieten


In Jagdrevieren kämen Hunde und Katzen nur sehr selten vor, da sich Haustiere in der Regel eher im Bereich von Wohngebieten aufhalten würden. In diesen sogenannten befriedeten Bezirken ruhe die Jagd – ein Abschuss sei dort grundsätzlich nicht zulässig. Ein Abschuss in einem Jagdrevier komme nur in Frage, wenn ein „freilaufendes und wilderndes“ Tier eine jagdrechtliche Rechtfertigung erfüllt (zum Beispiel erheblicher Schaden an Wildbestand) oder wenn eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr vorliege. "Da dem Landkreis keine Fälle bekannt sind, in denen Hunde oder Katzen erlegt wurden, können auch keine Angaben zum Verbleib möglicher Kadaver oder zur Ermittlung der Besitzer gemacht werden", so Düber abschließend.

"In den letzten 20 Jahren sind in Salzgitter keine wildernden Hunde geschossen worden. Die Besitzer werden durch die Jagdausübungsberechtigten lediglich und immer wieder darauf hingewiesen, wo und wann Hunde in der freien Natur angeleint werden müssen", schreibt Martin Neumann für die Stadt Salzgitter. Erkennbar wildernde oder verwilderte Hauskatzen dürften geschossen werden, da sie sich dem direkten Einfluss ihrer Besitzer wiederholt entziehen würden. In der Praxis geschehe dies jedoch äußerst selten, so Neumann. Eine Meldung an die Jagdbehörde müsse nicht erfolgen.

Halsband und Miniglöckchen


Besitzern werde geraten, sogenannte Freigängerhauskatzen mit einem sichtbaren Halsband und einem Miniglöckchen zu versehen, um das Wildern einzudämmen. Echte Wildkatzen müssten von Hauskatzen unterschieden werden und stehen unter Naturschutz. Sie dürfen somit nicht bejagt werden. Aufgrund der außerordentlichen Seltenheit dieser Fälle und der Tatsache, dass eine Meldung nicht erfolgen muss, lassen sich keine pauschalen Aussagen bezüglich des Ablaufes treffen, so Neumann abschließend.

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