Absichtlich angehustet: Kläger erhält Schmerzensgeld

Der Vorfall ereignete sich auf dem Braunschweiger Wochenmarkt.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Mit Urteil vom 29. Oktober sprach das Amtsgericht Braunschweig einem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro wegen absichtlichen Anhustens in Zeiten der Corona-Pandemie zu. Der Vorfall ereignete sich Anfang April dieses Jahres auf dem Gelände des Wochenmarktes auf dem Altstadtmarkt in Braunschweig. Der Kläger, Angestellter der Stadt Braunschweig mit Zuständigkeit für die Sicherheit der Märkte, ermahnte den Beklagten, weil dieser in einer Warteschlange zum Einlass auf den Markt die Sicherheitsabstände zu weiteren Marktbesuchern nicht einhielt. In einer verbalen Auseinandersetzung zeigte der Beklagte sich jedoch uneinsichtig und beleidigend und trat dann aus Verärgerung nah an das Gesicht des Klägers heran und hustete diesem bewusst in das Gesicht. Dies teilt das Amtsgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


Nach Abwägung aller Umstände habe das Amtsgericht Braunschweig einen Schmerzensgeldanspruch des Klägers in Höhe von 250 Euro als begründet angesehen. Das absichtliche Anhusten in Zeiten der beginnenden Corona-Pandemie wäre als eine vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren. Die Bagatellgrenze sei hier deutlich überschritten worden. So habe nicht nur die hohe Gefahr einer Infektion des Gegenübers mit einer möglicherweise schweren bis potenziell tödlich verlaufenden Krankheit bestanden, sondern auch eine erhebliche psychische Beeinträchtigung des Klägers aufgrund der Sorge über eine mögliche Ansteckung. Ob einer der beiden Beteiligten tatsächlich mit dem Sars-CoV2-Virus infiziert war, sei nicht bekannt, da aufgrund mangelnder Testkapazitäten bei fehlenden Symptomen eine Testung nicht durchgeführt wurde. Dem Kläger sei nur geblieben, sich nach dem Vorfall für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.




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