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Acht Jahre Haft für Todesfahrer von Hannover

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Mit einem geklauten Auto aus Braunschweig fuhr ein 18-Jähriger einen 82-Jährigen tot. Nun muss der Fahrer für acht Jahre in den Knast. Foto/Video: aktuell24

Hannover/Braunschweig. Im Juni raste ein 18-Jähriger betrunken und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein durch die Hannoveraner Fußgängerzone. Das Auto hatte er zuvor gestohlen. Es stammte aus Braunschweig. Auf der Flucht vor der Polizei erfasste der junge Mann einen 82-Jährigen, der infolge des Unfalls verstarb. Am Montag sprach das Landgericht Hannover das Urteil: Acht Jahre Jugendhaft.


Dem 18-jährigen Mann wurden Diebstahl, Mord mit Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Er soll am Morgen des 24. Juni 2018 im alkoholisierten Zustand am hannoverschen Schützenplatz einen Mercedes SLK aus Braunschweig entwendet haben und dann mit einer Bekannten geflüchtet sein. Der Angeklagte, der zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, soll im Bereich Schmiedestraße versucht haben, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Dabei soll er schließlich mit hoher Geschwindigkeit durch die Bahnhofstraße gefahren sein. Zwei Zeugen sollen noch ausgewichen sein, bevor der von dem Angeklagten gelenkte Wagen mit einem 82-Jährigen zusammenstieß, der wenig später an schweren Verletzungen starb. Der Angeklagte soll seine Flucht dann - zunächst noch im Wagen, danach zu Fuß - fortgesetzt haben.

Wie der NDR berichtet, wurde der 18-Jährige zu einer Jugendhaft von acht Jahren verurteilt. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. So habe es die Verteidigung laut Landgericht mit der Begründung, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt gewesen, beantragt.

Mordanklage


Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte im Oktober des vergangenen Jahres Anklage wegen Mordes gegen den Fahrer erhoben. Warum dem 18-Jährigen Mord vorgeworfen wurde, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge im Gespräch mit regionalHeute.de: „Er ist mit weit überhöhter Geschwindigkeit in der Fußgängerzone gefahren. Er hat es billigend in Kauf genommen, jemanden tot zu fahren. Insbesondere, da er schon zu Beginn seiner Flucht durch die Fußgängerzone beinahe zwei Fußgänger umgefahren hätte, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten. Und spätestens da hätte er wissen müssen, was da passieren kann. Und wenn man dann trotzdem mit erhöhter Geschwindigkeit weiterfährt, dann ist es eben nicht mehr fahrlässig. Dann ist das eine Vorsatz-Tat“, Klinge.

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