Braunschweig. Die große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat am Dienstag das Urteil gegen einen 47-Jährigen gesprochen, der im vergangenen Januar seine Lebensgefährtin getötet hat (regionaHeute.de berichtete). Der Mann wurde zu acht Jahren Haft mit anschließender Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Eine Verurteilung wegen Mordes, wie es die Staatsanwaltschaft forderte, blieb aus, da es das Gericht als nicht erwiesen ansah, dass der Mann in Habgier und in Heimtücke gehandelt hatte. Der Mann habe die Tat unter erheblicher verminderter Schuldfähigkeit begannen und wurde deshalb wegen Totschlags verurteilt, erklärte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage von regionalHeute.de. Zudem soll der Mann in eine Entziehungsanstalt überstellt werden. Dort soll der 47-Jährige sein Alkoholproblem in den Griff bekommen und an einer zweijährigen Langzeit-Therapie teilnehmen. Wie genau man mit der Verbüßung der Haftstrafe und der Unterbringung in der Entziehungsanstalt verfahren werde, konnte der Gerichtssprecher nicht mitteilen.
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