Achtung: Neues Portal zum Masernschutzgesetz eingerichtet

Ingrid Pahlmann infomert über das neue Internetportal zum Masernschutz.

Archivbild.
Archivbild. | Foto: Anke Donner

Gifhorn/Peine. Die CDU-Bundestagsabgeordnete für Gifhorn und Peine, Ingrid Pahlmann, informiert über das neu eingerichtete Portal www.masernschutz.de:


„Seit dem 1. März müssen Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Tagesmütter, medizinisches Personal sowie Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften eine Impfung nachweisen. Zur Unterstützung der vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtungen hat das Bundesgesundheitsministerium eine Internetseite rund um das Masernschutzgesetz erstellt. Unter https://www.masernschutz.de werden Informationen für Eltern, Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch zahlreiche Merkblätter und praktische Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes. Diese können ausgedruckt und an Betroffene verteilt werden. Die auf der Internetseite befindlichen Informationen werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Zudem besteht über ein Kontaktformular die Möglichkeit, Fragen oder Anregungen zum Inhalt zu übermitteln.“


Mit der vom Bundestag verabschiedeten Verpflichtung, einen Masernimpfschutz nachzuweisen, soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind. Vor allem sollen die Personen geschützt werden, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, zum Beispiel weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen.


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