Region. Die Situation kennt bestimmt jeder. Man kommt zu seinem Fahrzeug zurück und an der Seitenscheibe oder (noch schlimmer) unter dem Scheibenwischer prangt ein neues unschlagbares Angebot. Ob es nun auf dem Supermarkt-Parkplatz oder vor der heimischen Haustür ist - die Autohändler und Kfz-Werkstätten finden das eigene Fahrzeug irgendwie immer. Doch was ist eigentlich, wenn es zum Schaden beim Verteilen kommt und wer muss den Dreck entsorgen? regionalHeute.de fragte bei der Polizei nach.
Erst kürzlich ging ein Post durch die regionalen Facebook-Gruppen. Ein Nutzer hatte sich beklagt, da er ebenfalls mit einem solchen "großzügigen Angebot" bedacht worden war - offensichtlich hatte der Verteiler allerdings nicht gerade die hochwertigsten Druckerzeugnisse benutzt und so vermischte sich der Werbeflyer zusammen mit dem Regen zu einer unangenehmen Pampe, die ärgerliche Rückstände auf der Frontscheibe des Autos hinterließ. Ein Anruf bei (in diesem Fall) der werbetreibenden Werkstatt verschlug dem Nutzer die Sprache.
Die höfliche Frage, wie man denn nun mit der Situation umgehen solle, habe der Verursacher unfreundlich mit einer äußerst vulgären Antwort quittiert. Wie soll man sich in solch einem Fall verhalten? "Da kam die Antwort, dass er mir auf die Scheibe scheißen kann... danach wurde ich nur noch durchbeleidigt und er würde mich, mein Auto und mein Leben zerstören", so das Opfer der Aktion, welches lieber anonym bleiben möchte.
Das sagt die Polizei
Wie uns die Polizei auf Nachfrage erzählt, handelt es sich bei dieser Werbung um ein häufiges Phänomen, über das sich die Nutzer regelmäßig ärgerten. Doch viel tun könnten die Beamten in den meisten Fällen nicht.
Grundsätzlich unterliegt das Verteilen von Werbung gewissen Regeln. So müssen solche Aktionen eigentlich bei der Gemeinde angemeldet werden. Ob eine solche Genehmigung vorgelegen hat, müsse im Einzelfall geprüft werden. Häufig würden Flyer-Aktionen allerdings gar nicht erst gemeldet. Sollte dieser Verdacht bestehen, könne man dagegen vorgehen. Auch könne es sich um unlauteren Wettbewerb handeln.
Da gibt es allerdings ein weiteres Problem: Viele der Anbieter seien sich dessen bewusst und nutzten deswegen Prepaid-Nummern auf ihren Flyern. Dies mache eine Verfolgung schwieriger.
Doch wie verhält man sich richtig?
Mindestens genauso ärgerlich ist es, wenn die Verteiler sogar die Scheibenwischer anheben, um ihre Botschaft zu hinterlassen. Dagegen gibt es aber kein eindeutiges Gesetz, wenn es dadurch zu keiner Beschädigung kommt.
Sollte es zu einer Verschmutzung oder tatsächlichen Schäden kommen, dann kann man natürlich Anzeige erstatten - aber auch hier ist eine Nachverfolgung nicht immer von Erfolg gekrönt.
So richtig wehren kann man sich gegen das Vorgehen der Werbeverteilter offensichtlich nicht. Auch auf dem Müll bleibt man sitzen, denn: Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist der Besitzer des Fahrzeugs verantwortlich. Wer seinen Müll verärgert auf den Boden schmeißt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies werde allerdings ebenfalls in den wenigsten Fällen geahndet - so sieht man dann an bestimmten Verteilplätzen die unbeliebten Werbebotschaften gleich zu Dutzenden in den Parkbuchten liegen.
In der Regel hilft gegen die Flyer nur durchatmen und gegen Rückstände beispielsweise Glasreiniger. Seinen Groll sollte man sich vielleicht lieber für ernstere Themen aufheben.
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