Ärztevertreter fürchten Missbrauch tagesstationärer Behandlung

Ärztevertreter warnen davor, die geplanten Regelungen zur häuslichen Übernachtung bei Klinikbehandlungen für ökonomische Zwecke zu missbrauchen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Ärztevertreter warnen davor, die geplanten Regelungen zur häuslichen Übernachtung bei Klinikbehandlungen für ökonomische Zwecke zu missbrauchen. Das Ziel sei richtig, praktikable Möglichkeiten zur tagesstationären Behandlung zu schaffen, sagte Susanne Johna, Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).


Eine solche Regelung könne in manchen Fällen das Pflegepersonal entlasten und auch dem Patientenwunsch entsprechen. Es dürfe aber keinen Druck auf die Ärzte geben. "Wir müssen unbeeinflusst von wirtschaftlichen Erwägungen der kaufmännischen Leitungen entscheiden können. Ökonomische Erwartungen müssen immer hinter medizinischen Erfordernissen zurücktreten."

In einer älter werdenden Gesellschaft häuften sich die Eingriffe bei Menschen, die ein höheres Lebensalter haben und häufig auf Hilfe angewiesen seien. Auch Singlehaushalte nähmen in Deutschland zu, gab Johna zu bedenken. "Wir müssen den Menschen weiterhin die Möglichkeit geben können, nach einem Eingriff im Krankenhaus zu bleiben, wenn sie sich nicht ausreichend allein versorgen können. Da darf es keine Abstriche geben."

Tagesbehandlungen kämen nur für solche Patienten in Frage, die einer stationären Behandlung bedürften, aber bei denen aus medizinischer Sicht tatsächlich auf eine Übernachtung und durchgehende Überwachung im Krankenhaus verzichtet werden könne, so die Medizinerin. Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag abschließend mit einem Maßnahmenpaket von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Entlastung des Pflegepersonals in Kliniken (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz). In diesem Rahmen soll auch geregelt werden, dass für medizinisch geeignete Fälle künftig eine sogenannte "tagesstationäre Behandlung" möglich ist.


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