Niedersachsen. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am heutigen Dienstag die Einstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) – Landesverband Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz bekanntgegeben. Dies hat Konsequenzen für die Partei, aber auch für ihre aktiven Mitglieder.
Seit 2022 galt die AfD in Niedersachsen als Verdachtsfall. Diese Verdachtsphase wurde 2024 um zwei weitere Jahre verlängert. Im Mai wäre diese ausgelaufen, weshalb eine Entscheidung her musste. Nach einem umfangreichen Bericht des Verfassungsschutzes hat Ministerin Behrens nun ihre Entscheidung getroffen.
"AfD Teil des Rechtsextremismus"
Behrens wird in einer Pressemitteilung des Innenministeriums so zitiert: „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen. Sie macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich. Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet. Sie propagiert unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft. Das ist nunmehr belegt. Die Fortsetzung der Beobachtung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz ist vor diesem Hintergrund die logische Konsequenz.“
Insgesamt werde festgestellt, dass eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen bilde. Die häufig in aggressiver und konfrontativer Sprache vorgetragenen verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen prägten den Charakter der Partei, der von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht werde.
Verfassungsschutz mit neuen Mitteln
Zudem wurde die erhebliche Bedeutung nach Niedersächsischem Verfassungsschutzgesetz festgestellt, da die AfD Niedersachsen über einen erheblichen gesellschaftlichen Einfluss verfüge. Dies lässt insbesondere die Anwendung eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Maßnahmen zu. Konkret bedeutet dies, dass auch der Einsatz von V-Leuten, Observierungen und Abhören möglich sind. Bislang musste sich der Verfassungsschutz auf öffentlich zugängliche Quellen beschränken.
"Entlarven, Entlassen, Entwaffnen"
Doch auch für aktive Mitglieder der Partei, so zum Beispiel auch Abgeordnete oder Kandidaten für die anstehende Kommunalwahl - kann die Entscheidung Konsequenzen haben. Daniela Behrens bezeichnete das Vorgehen als "Entlarven, Entlassen, Entwaffnen". Aktive Mitglieder der Partei können zum Beispiel aus dem Beamtendienst entlassen werden, in Zukunft gar nicht erst eingestellt werden oder verlieren das Recht, eine Waffe zu besitzen. Auch manche Berufe in sicherheitsrelevanten Bereichen, könnten für diese Personen ausgeschlossen sein. Allerdings müsse jeder Fall einzeln geprüft werden, betont die Innenministerin.
Die Gründe des Verfassungsschutzes
Für die Einstufung der AfD als Beobachtungsobjekt führt der Verfassungsschutz im Wesentlichen folgende Gründe im Einzelnen an:
1. Ein ethnisch-kultureller Volksbegriff beziehungsweise ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, wie von der AfD vertreten, bilden das Kernelement einer völkisch-nationalistischen Ideologie und stehen im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
2. Die pauschale Abwertung von Menschengruppen drückt sich durch Migranten-, Asyl-, Fremden- und Queerfeindlichkeit aus und ist mit der in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verankerten Menschenwürde und den in Art. 3 GG formulierten Gleichheitsrechten unvereinbar.
3. Die Verächtlichmachung und Diffamierung des demokratischen Rechtsstaates, seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten, Institutionen sowie anderer politischer Parteien wird durch die AfD Niedersachsen fortlaufend vorangetrieben und verlässt regelmäßig den Rahmen einer auch zugespitzten Kritik. Um den demokratischen Wesenskern der Bundesrepublik Deutschland zu negieren, die Gewaltenteilung zu leugnen und das System grundlegend herabzuwürdigen, greift die AfD Niedersachsen auf eine Gleichsetzung mit nichtdemokratischen Systemen zurück.
4. Die extremistischen Teilorganisationen „Der Flügel“ und die „Junge Alternative Niedersachsen“ (JA) sind nach ihrer Auflösung personell und ideologisch in den Parteistrukturen aufgegangen.
5. Die Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen zeigen eine gezielt betriebene Vernetzung auf, die sich vorwiegend auf das breit gefächerte Spektrum der Neuen Rechten konzentriert. In dem festgestellten Umfang entfaltet die Unterstützung rechtsextremistischer Organisationen und Akteure Verfassungsschutzrelevanz.
6. Die AfD Niedersachsen bildet keinen aktiven Gegenpol zu den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei. Vielmehr unterstützt sie die extremistische Ausrichtung der AfD auf Bundesebene und wirkt an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit.
Die AfD Niedersachsen kündigte an, juristisch gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. "Wir weisen jede Anschuldigung, die hier vorgebracht wird, auf das schärfste zurück. Die AfD Niedersachsen steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Für jeden, der sich ernsthaft mit unserer Partei und ihrem Handeln auseinandersetzt, ist das auch sonnenklar. Es ist sehr schade, dass unsere beiden vorherigen Gesprächsangebote an den Verfassungsschutz nicht aufgenommen wurden", wird Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen, in einer Pressemitteilung der AfD zitiert.
Was ist mit einem Verbot?
Zur Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erklärt die niedersächsische Innenministerin: „Die AfD ist kein niedersächsisches Phänomen, sie agiert im gesamten Bundesgebiet, mit unterschiedlich hohem Zuspruch aus der Bevölkerung. Ein Verbotsverfahren, das auf Initiative einzelner Länder allein über den Bundesrat auf den Weg gebracht wird, halte ich vor diesem Hintergrund nicht für zielführend."
Es wäre auch der Bedeutung eines solchen Verfahrens nicht angemessen. "Aus meiner Sicht müsste ein Verfahren, wenn es nach eingehender Prüfung Aussicht auf Erfolg hat, von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden. Ich erwarte deshalb von allen demokratischen Parteien und auch vom Bundesinnenminister, dass die vorliegenden Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden sehr genau analysiert werden", so Behrens weiter. Dazu gehöre, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie die dazu noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen sorgfältig und vor allem ergebnisoffen zu prüfen. Es müsse geprüft werden, ob sich daraus in Kombination mit den Erkenntnissen aus den Ländern tragfähige juristische Grundlagen für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. "Wir stehen gerne bereit, an einer solchen Prüfung mitzuarbeiten und unsere Erkenntnisse einfließen zu lassen“, so die Ministerin abschließend.

