Berlin. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" abgelehnt hat, prüft die Partei den Gang nach Karlsruhe.
"Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen", heißt es in einer am Dienstagabend verbreiteten Stellungnahme der Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. "Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen."
In mehreren Klageverfahren hatte sich die AfD ursprünglich gegen die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gewandt, sie selbst sowie ihre mittlerweile in Liquidation befindliche Jugendorganisation "Junge Alternative (JA)" stünden im Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, und ihre interne Sammlungsbewegung "Der Flügel" sei vor deren Auflösung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen gewesen. Sie wandte sich zudem gegen die öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufungen und begehrte die Verpflichtung des BfV, sie künftig nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
Sämtliche Klagen waren in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben. Das OVG Münster hatte es zudem abgelehnt, gegen seine Urteile die Revision zuzulassen, was das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte.
AfD prüft Verfassungsbeschwerde wegen "Verdachtsfall"-Einstufung
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" abgelehnt hat, prüft die Partei den Gang nach Karlsruhe. "Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen", heißt es in einer am Dienstagabend verbreiteten Stellungnahme der Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel.
Alice Weidel, Tino Chrupalla und Bernd Baumann (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur